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Krankenkassen gefährden Versorgung mit Lymphdrainage-Therapie

12.10.201610:24 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Kiel, Oktober 2016: Am 1. Januar 2017 tritt eine neue Regelung der Heilmittelrichtlinie in Kraft. Die Folge: Die Kompressionsbehandlung, die bis jetzt Teil der Manuellen Lymphdrainage war, muss zusätzlich zur Regelbehandlungszeit erbracht werden – und zwar ohne finanziellen Ausgleich. In Deutschland leiden bis zu 2,5 Millionen Menschen an Lymphödemen und brauchen eine Lymphdrainage-Therapie. Doch viele Therapeuten überlegen, ob sie unter den geänderten Rahmenbedingungen diese Behandlung in Zukunft überhaupt noch anbieten können. Damit Lymphdrainage auch in Zukunft für Patienten verfügbar ist, ist nun eine Petition gestartet worden. Ihr Ziel: Die Änderungen sollen rückgängig gemacht werden. In den ersten drei Wochen sind bereits mehr als 16.500 Unterschriften gesammelt worden.



Zum Hintergrund: Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) ist eine in der Heilmittelrichtlinie vorgesehene verordnungsfähige Leistung, für die ein Therapeut eine Zusatzqualifikation benötigt. Diese Fortbildung umfasst mindestens 170 Unterrichtsstunden. Kostenpunkt: 9.000 Euro (zusammengesetzt aus 1.300 Euro Ausbildungskosten und im Schnitt 7.700 Euro Umsatzausfall). Trotz dieser fachlichen Zusatzqualifizierung wird für die Leistung MLD im Vergleich zur herkömmlichen physiotherapeutischen Leistung 14 Euro weniger pro Arbeitsstunde von den Krankenkassen bezahlt. Die neue Regelung zwingt Therapeuten, die Zusatzleistung der Kompressionsbandagierung – die zuvor Teil der MLD war – außerhalb der Regelbehandlungszeit ohne zusätzliche Honorierung zu erbringen. Durch die Änderungen steigen die bisherigen 14 Euro Verlust auf 25 Euro Verlust pro Arbeitsstunde. Das entspricht deutschlandweit einem Gesamtverlust von über 500 Millionen Euro – bei 25 Millionen Behandlungsstunden.

Wieso bieten Therapeuten bei einem so hohen Verlust überhaupt noch weiterhin die MLD an? Diese Frage stellen sich auch immer mehr Therapeuten und geben ihre Abrechnungserlaubnis demonstrativ zurück. Sie konzentrieren sich auf die normale Physiotherapie. Dieser Schritt führt dazu, dass die Gefahr eines Versorgungsengpasses für die MLD-Leistungen entsteht. Schon heute begeben sich Krankenkassenmitarbeiter auf die Suche nach Praxen, die noch MLD-Termine vergeben. Dieser Versorgungsengpass wird sich nach dem 1. Januar 2017 noch einmal deutlich vergrößern. Dabei ist für Reha- oder Krebs-Patienten, sowie chronisch Erkrankte eine solche Behandlung oft zeitnah notwendig.

Die in Schleswig-Holstein initiierte Petition richtet sich an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Die Botschaft: Er soll seine Rechtsaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschusses nutzen, die neue Regelung zu kippen. Damit wäre es möglich, die MLD-Behandlung ohne zusätzliche Verluste erbringen zu können und zwischen Therapeuten und Krankenkassen eine Regelung zu finden, die MLD-Therapie so vergütet, dass die Therapeuten ihr in die Zusatzqualifikation investiertes Geld wieder hereinarbeiten können. Nur so lässt sich eine langfristige Versorgung der Bevölkerung mit Lymphdrainage auch zukünftig sicherstellen. Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass den Therapeuten während der Behandlung ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Durch die Petition wurden inzwischen viele Patienten aufgeklärt und haben die Petition unterzeichnet. In den ersten drei Wochen konnten bereits über 16.500 gesammelt werden. Patienten und Therapeuten haben verstanden, dass sie hier an einem Strang ziehen müssen, um die Brisanz des Themas den Gesundheitspolitikern in Berlin zu verdeutlichen.

Siehe hierzu: www.up-aktuell.de/rahmenempfehlungen-petition.

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