(openPR) Der Berufsverband der Schmerztherapeuten in Deutschland e.V. (BVSD) warnt vor AOK-Verträgen zur hausarztzentrierten Versorgung. „Die AOK und der Hausärzteverband locken Patienten in ein Versorgungsmodell, das für chronische Schmerzpatienten und psychisch Kranke eine massive Verschlechterung ihrer ohnehin schon schwierigen Behandlungssituation bedeutet. Ein schmerztherapeutisch tätiger Hausarzt, der an diesem AOK-Modell teilnimmt, erhält eine Pauschale von 85 bis 90 Euro für eine schmerztherapeutische Leistung, die bislang mit durchschnittlich 130 bis 150 Euro im Quartal vergütet wurde. Für einen zugewiesenen und im AOK-Vertrag eingeschriebenen Schmerzpatienten liegt die Vergütung sogar lediglich bei 12,50 Euro. Damit ist eine Behandlung durch die dringend notwendigen speziell schmerztherapeutisch ausgebildeten Hausärzte nicht mehr möglich“, erklärte Dr. Reinhard Thoma, Präsident des BVSD. Als Konsequenz befürchtet der BVSD, dass die Zahl der qualifizierten Schmerztherapeuten bundesweit um rund 18 Prozent zurück geht.
Seit 2008 hat der Gesetzgeber dem Hausärzteverband zugestanden, eigene Versorgungsverträge ohne die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen abzuschließen. Die Krankenkassen ihrerseits wurden verpflichtet, bis Mitte 2009 Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung abzuschließen. AOK-Versicherte, die an diesem Hausarztvertrag teilnehmen, wird die Praxisgebühr teilweise erlassen.
Die jetzt veröffentlichten Hausarztverträge zwischen der AOK Bayern und der AOK Baden-Württemberg mit dem jeweiligen Landesverband des Hausärzteverbandes sähen eine Pauschalvergütung für schmerztherapeutische Leistungen vor, die nicht annähernd kostendeckend sei, so Thoma weiter. Schmerztherapeutisch tätige Hausärzte, die an diesen Hausärzteverträgen teilnehmen, könnten deshalb ihre Patienten nicht mehr ausreichend versorgen. „Da im Bereich der speziellen Schmerztherapie bereits seit langem eine Unterversorgung in Deutschland besteht und die Schmerzpatienten auf die speziell schmerztherapeutisch ausgebildeten Hausärzte angewiesen sind, fordern wir die AOKen und den Hausärzteverband auf, für die betroffenen Patienten adäquate Therapiemöglichkeiten zu schaffen“, sagte Thoma. Andernfalls bliebe aufgrund der unzureichenden flächendeckenden Versorgungslage vielen betroffenen Ärzten nur die Überweisung in eine stationäre bzw. teilstationäre Einrichtung übrig. Die AOK-Hausarztverträge in Bayern und Baden-Württemberg gelten als Blaupause für weitere geplante Verträge in den anderen Bundesländern.
Schmerz gilt als Warnsignal einer Erkrankung. Beispielsweise leiden 60 bis 90 Prozent der Patienten im fortgeschrittenen Krebsstadium an mittleren bis starken Schmerzen. Bei der chronischen Schmerzkrankheit hingegen hat sich der Schmerz verselbständigt und ist zu einer eigenständigen Krankheit geworden. Die jährlichen Kosten durch chronischen Schmerz belaufen sich in Deutschland auf rund 25 Milliarden Euro (Stand 2008), größtenteils verursacht durch Arbeitsunfähigkeit und Berentungen.





