(openPR) Am 15. Juli 2009 fand vor dem Berliner Kammergericht der 50. Prozesstag im §129-Verfahren gegen drei Berliner statt. Die Angeklagten Axel H., Florian L. und Oliver R. sollen im Sommer 2007 Brandsätze unter Bundeswehrfahrzeuge gelegt haben. Die Bundesanwaltschaft (BAW) ordnete den versuchten Brandanschlag der „militanten gruppe” (mg) zu, weil kein Dementi der mg erfolgte - entgegen ihrer Gepflogenheiten. Darauf stützt die Bundesanwaltschaft ihre Anklage nach §129 (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung).
Die „militante gruppe” (mg) erklärte in einem neuen Papier, dass der versuchte Brandanschlag auf Bundeswehr-LKW nicht von ihnen geplant und ausgeführt wurde. Durch die erfolgten Festnahmen sei die mg nicht getroffen worden.
Die Beweisaufnahme hat in neun Monaten keinerlei Beleg erbracht, dass einer der Angeklagten in der „militanten gruppe” organisiert war. Im wesentlichen waren es die Veröffentlichungen der „mg”, auf die die Anklage ihre bisherige Strategie aufbaute, nicht zuletzt um das Strafmaß in die Höhe zu treiben. Nun aber dürfte es der BAW schwerfallen, den Anklagepunkt „Mitgliedschaft in der militanten gruppe” überhaupt aufrecht zu erhalten ohne ihre eigenen Ermittlungsergebnisse zu durchkreuzen.
Schon ein weiterer zentraler Punkt der Anklage wurde während des Prozessverlaufs widerlegt. Die Aussage eines angeblichen V-Manns des Bundesamts für Verfassungsschutz, auf den sich die Anklage nach §129 stützte, hatte bereits im April 2009 ihren Beweiswert eingebüßt.
Arthur Schüler, Sprecher des Einstellungsbündnisses: „Konsequenz dieses Verfahrens kann nur eins sein: Die sofortige Einstellung.”









