(openPR) Der AK Vorrat Nord kritisiert die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Drucksache 16/2637) durch die große Koalition aus SPD und CDU in Schleswig-Holstein, die nun erstmalig im Land auch Polizeibehörden den Zugriff auf Vorratsdaten gibt. Der AK Vorrat Nord schließt sich in seiner Ablehnung den Oppositionsparteien im schleswig-holsteinischen Landtag (GRÜNE, FDP und SSW) an.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2008 entschieden, dass der Zugriff auf die bei der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Daten zunächst anders als im Gesetz vorgesehen nur in Fällen besonders schwerer Straftaten erfolgen darf, also wenn der Abruf der Daten zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich wäre.
Thilo Pfennig vom AK Vorrat Nord erklärt hierzu: "Da die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung noch aussteht ist es nicht hinnehmbar, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung ohne Berücksichtigung der Vielzahl an Bedenken und zu erwartenden Entscheidungen eine Gesetzesänderung verabschiedet, die einen weiteren, schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes darstellt."
Der AK-Vorrat-Nord ist ein Verbund aus mehreren Ortsgruppen, welche immer schon sehr eng zusammengearbeitet haben. Aus Gründen der damit verbundenen höheren Effektivität und der besseren Verwaltbarkeit und Organisation haben wir uns zum AK-Vorrat-Nord zusammengeschlossen und haben so nun die Möglichkeit, schlanker und effektiver im Mutterverband AK-Vorrat zu arbeiten.
Wir richten uns gegen die verdachtslose Protokollierung unserer Telekommunikation und, machen auf den immer weiter ausufernden Überwachungswahn der Regierung aufmerksam.
Ansprechpartner für Presse sind: Thilo Pfennig, AK Vorrat Nord (OG Kiel), Kontakt tp[at]ak-vorrat-nord.de











