openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Die Situation nach Ablauf eines Tarifvertrages lässt sich rechtzeitig gestalten

29.06.200917:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) (Frankfurt, den 29.06.2009) Arbeitgeber können eine tarifvertragsfreie Zeit bereits während eines laufenden Tarifvertrages gestalten. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt allerdings klargestellt, dass nicht jede vertragliche Abrede Bestand hat. „Es verhindert, dass die Arbeitsvertragsparteien im Vorfeld aufgrund zwingenden Tarifvertragsrechts eigentlich unwirksame Änderungen des Arbeitsverhältnisses vereinbaren, die dann zumindest nach Ablauf des Tarifvertrages wirksam werden. Vielmehr müssen solche Vereinbarungen konkret und zeitnah die Situation nach Ablauf des Tarifvertrages regeln,“ erläutert der Frankfurter Arbeitsrechtler Eric Michael Keßler von FPS Rechtsanwälte & Notare.



„Das Urteil trägt dem Organisationsinteresse des Arbeitgebers Rechnung“, wertet Keßler. Da die Tarifgebundenheit bis zum Ende des Tarifvertrages bestehen bleibt und unter Umständen sogar Bindungswirkung bis zum Abschluss einer neuen Regelung entfaltet, wird der Arbeitgeber regelmäßig ein starkes Interesse an einer frühzeitigen arbeitsvertraglichen Klärung für die Zeit nach der Tarifbindung haben. Diese Möglichkeit wird ihm nun gegeben, indem er dem BAG zufolge zeitnah sogenannte „andere Abmachungen“ zur Regelung der Situation nach einem konkret bevorstehenden Ende der Tarifbindung vereinbaren kann. Keßler rät: „Arbeitsvertragsänderungen nach Verbandsaustritt sollten in jedem Fall zum Ausdruck bringen, dass die Ablösung der tariflichen Bestimmung für den Moment vereinbart wird, an dem der Tarifvertrag auf das entsprechende Arbeitsverhältnis nicht mehr zwingend anwendbar ist.“

Im entschiedenen Fall machte eine Mitarbeiterin Rechte aus einem gekündigten Manteltarifvertrag geltend. Das beklagte Unternehmen war Mitglied eines am Tarifabschluss beteiligten Arbeitgeberverbandes und wollte in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung wechseln. Der Manteltarifvertrag wurde fristgerecht gekündigt. Vor Ablauf der Kündigungsfrist vereinbarten das Unternehmen und die Mitarbeiterin neue, vom Tarifvertrag nachteilig abweichende Arbeitsbedingungen. Die Vereinbarung sollte allerdings noch während der Laufzeit des Tarifvertrages angewandt werden.

Die Erfurter Richter entschieden zugunsten der Klägerin. Die Vereinbarung sei nicht zur Regelung der Nachwirkungsphase des gekündigten Tarifvertrages getroffen worden. Statt dessen seien rechtwidrig Regelungen gegen die Bestimmungen eines noch laufenden Tarifvertrages vereinbart worden (BAG Urteil vom 20.05.2009, 4 AZR 230/08).
Infos: www.fps-law.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 320770
 119

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Die Situation nach Ablauf eines Tarifvertrages lässt sich rechtzeitig gestalten“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von FPS Rechtsanwälte & Notare

Bild: FPS Rechtsanwälte & Notare mit neuem Partner am Standort DüsseldorfBild: FPS Rechtsanwälte & Notare mit neuem Partner am Standort Düsseldorf
FPS Rechtsanwälte & Notare mit neuem Partner am Standort Düsseldorf
Frankfurt, 3. Mai 2010. FPS Rechtsanwälte & Notare verstärkt sich in der Immobilienrechtspraxis. Tobias Törnig wird mit dem 1. Mai 2010 Partner in der Düsseldorfer Dependance der Sozietät. Der Neuzugang ist Spezialist für alle Aspekte des Immobilienwirtschaftsrechts und verfügt über eine breit gefächerte Expertise in der Mittelstandsberatung. Der Immobilienmarktexperte Törnig war zuvor Partner bei Grooterhorst & Partner in der Rheinmetropole und wird die Mandanten von FPS zukünftig in allen Fragen rund um die Immobilie beraten. Zu den Aufgab…
FPS Rechtsanwälte & Notare wird Partnerschaftsgesellschaft
FPS Rechtsanwälte & Notare wird Partnerschaftsgesellschaft
Frankfurt, 28. April 2010. FPS Rechtsanwälte & Notare ist seit dem 23. April 2010 eine Partnerschaftsgesellschaft. Die neue rechtliche Struktur wird zukünftig als einheitliches Dach der Sozietät mit rund 110 Rechtsanwälten und 150 weiteren Mitarbeitern dienen und stärkt die Bindung sowie Kooperation der vier Kanzleistandorte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg. Mit der Umwandlung der Rechtsform zur Partnerschaftsgesellschaft trägt FPS Rechtsanwälte & Notare dem nachhaltigen Wachstum der letzten Jahre Rechnung. So hat sich die Sozietät …

Das könnte Sie auch interessieren:

Für gute Lehre zu wenig - 8% Mehr muss drin sein
Für gute Lehre zu wenig - 8% Mehr muss drin sein
… Situation nutzt auch den Studierenden!" so Anja Gadow. Der studentische Dachverband unterstreicht insbesondere die Forderung nach einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Tarifvertrages auf die studentischen Beschäftigten. "Studentische Beschäftigte üben ein reguläres, qualifiziertes Arbeitsverhältnis aus. Die Mehrzahl von ihnen ist auf diesen Verdienst …
Bild: AGG – Vergütungsregelung nach Lebensaltersstufen in BAT ist unzulässigBild: AGG – Vergütungsregelung nach Lebensaltersstufen in BAT ist unzulässig
AGG – Vergütungsregelung nach Lebensaltersstufen in BAT ist unzulässig
Die Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) stellen eine nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzulässige Altersdiskriminierung dar und sind deshalb unwirksam. Zu diesem Ergebnis gelangte nunmehr die 20. Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg in einer vorab als Pressemitteilung veröffentlichten …
Bild: ARD-Themenwoche Gerechtigkeit berichtet über WartburgmobilBild: ARD-Themenwoche Gerechtigkeit berichtet über Wartburgmobil
ARD-Themenwoche Gerechtigkeit berichtet über Wartburgmobil
… Rahmen der ARD-Themenwoche Gerechtigkeit hat der Hessische Rundfunk am 16.11.18 um 19.30 über Wartburgmobil berichtet. Aufgrund des seit 2018 neu verhandelten Tarifvertrages bei Wartburgmobil wurden die Lohnunterschiede zwischen Thüringen und dem benachbarten Hessen und Bayern sogar zugunsten der Thüringer Fahrer bei Wartburgmobil ausgeglichen. "Wir …
Bild: Richtungsweisende Ansätze zur Zukunft moderner ZeitarbeitBild: Richtungsweisende Ansätze zur Zukunft moderner Zeitarbeit
Richtungsweisende Ansätze zur Zukunft moderner Zeitarbeit
… Branchentarifverträge bei wechselnden Einsätzen mit einer dynamische Weiterentwicklung etwa durch Lohngleitklauseln, die Ausgestaltung der "Bildungs-/ Qualifizierungsklausel" des iGZ-DGB-Tarifvertrages und Selbstkontrollmechanismen gegen "Schwarze Schafe" über die neu eingerichtete iGZ-DGB-Tarifgütestelle nannte er als Hausaufgaben. Der Selbstkontrolle via …
Chemie stärkt Bewusstsein für demografischen Wandel
Chemie stärkt Bewusstsein für demografischen Wandel
… haben sich Frankenthal mit dem Ziel getroffen, die demografische Herausforderung gemeinsam anzunehmen. In der Sozialpartnerveran-staltung ging es um die praktische Umsetzung des Tarifvertrages „Lebensarbeitszeit und Demografie“. Der erste Schritt ist eine Demografie-Analyse in den Unternehmen. Die Analyse soll bis Ende 2009 abgeschlossen sein und verdeutlicht …
Eine Nullrunde kommt mit uns nicht in die Tüte
Eine Nullrunde kommt mit uns nicht in die Tüte
… verschlossen, wenn es begründet war. Petra Reinbold-Knape stellte in der Verhandlung am Freitag die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Weiterentwicklung des Tarifvertrages "Zukunft durch Ausbildung" in den Mittelpunkt: "Die Demografieanalysen machen klar, dass die Unternehmen junge, gut ausgebildete Leute brauchen. Die Arbeitgeber sind …
Bundesarbeitsgericht - „Andere Abmachung“ nach Ablauf des Tarifvertrages
Bundesarbeitsgericht - „Andere Abmachung“ nach Ablauf des Tarifvertrages
Nach Ablauf eines Tarifvertrages gelten dessen Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Über diesen Gesetzeswortlaut hinaus kann eine „andere Abmachung“ in Form einer einzelvertraglichen Vereinbarung, welche die bisherigen Bedingungen aus dem abgelaufenen Tarifvertrag ohne Verstoß gegen das Günstigkeitsprinzip …
Bild: Neuerscheinung: Hurst / Tarifverträge in der Zeitarbeit, Handbuch mit KommentierungBild: Neuerscheinung: Hurst / Tarifverträge in der Zeitarbeit, Handbuch mit Kommentierung
Neuerscheinung: Hurst / Tarifverträge in der Zeitarbeit, Handbuch mit Kommentierung
… Branche unterliegt die Zeitarbeit besonderen gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen. In einer Situation mit drei unterschiedlichen Tarifverträgen ist die Auswahl des „passenden“ Tarifvertrages und vor allem die richtige Auslegung und Anwendung grundlegende Voraussetzungen für die Nutzung der Zeitarbeit. Dies gilt gleichermaßen für Zeitarbeits- …
Ärzte und Mitarbeiter der DRK Kliniken Berlin erhalten mehr Geld - Tarifabschluss mit ver.dii erzielt
Ärzte und Mitarbeiter der DRK Kliniken Berlin erhalten mehr Geld - Tarifabschluss mit ver.dii erzielt
Die Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin hat mit der Gewerkschaft ver.di eine Ergänzung des bestehenden Tarifvertrages abgeschlossen, welche neben der bereits festgelegten Tarifer-höhung für nicht-ärztliche Mitarbeiter nunmehr auch für Ärzte zum 01.10.2009 und zum 01.07.2010 in einem Stufenkonzept Erhöhungen der Vergütungen zwischen 6 und 15 Prozent …
Bild: mobbing-web: Augen auf bei AusschlussfristenBild: mobbing-web: Augen auf bei Ausschlussfristen
mobbing-web: Augen auf bei Ausschlussfristen
… schon abgelaufen ist. Doch der Reihe nach. Ergibt sich die Ausschlussfrist aus einem Tarifvertrag, was bei der Tarifbindung beider Parteien, der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages oder einer Inbezugnahme des Tarifvertrages im Arbeitsvertrag der Fall ist, so muss der Arbeitnehmer selbst sich Kenntnis vom Inhalt des Tarifvertrages verschaffen. …
Sie lesen gerade: Die Situation nach Ablauf eines Tarifvertrages lässt sich rechtzeitig gestalten