(openPR) Eine der führenden Initiatorgesellschaften sogenannter leasingähnlicher Filmfondsbeteiligungen, die KGAL, hat in der vergangenen Woche erste Informationen bezüglich der abgeschlossenen Betriebsprüfungen an Gesellschafter einiger Medienfonds verschickt.
Der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen wird im ersten Jahr des Beitritts als Ertrag behandelt. Dies führt zu einer erheblichen Reduzierung der steuerlichen Anfangsverluste. Es handelt sich – je nach Fonds – um eine Größenordnung von bis zur rd. 90% der Verlustzuweisungen.
Mögliche Präsenzveranstaltungen zur Information der Anleger sind von dort leider nicht geplant. Den Schreiben der KGAL sind lediglich Beschlussfassungen beigefügt, in denen die Gesellschafter im schriftlichen Umlaufverfahren über zwei wesentliche Punkte abstimmen sollen, und zwar über die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die geänderten Feststellungsbescheide und die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung.
Der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Volker Thieler & Wittmann GmbH ist es gelungen, das Kester-Häusler-Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalanlagerecht, Vorstand Dr. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Steuerrecht, für eine Informationsveranstaltung zu gewinnen.
Diese Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, den 25.06.2009 um 17:00 in der „Häusler-Villa“ in der Dachauer Straße 61 in 82256 Fürstenfeldbruch statt. Beleuchtet werden unter anderem Anspruchsgrundlagen, unter welchen mögliche Schadensersatzansprüche gegen involvierte Banken und Fondsinitiatoren in Betracht kommen. Außerdem wird zu der derzeit problematisierten steuerlichen Aberkennung möglicher Anfangsverluste konkret Stellung bezogen.
In nahezu allen betroffenen Medienfonds haben Banken eine herausragende Rolle gespielt.
Diese Banken waren nicht nur an den Initiatoren-Unternehmen beteiligt, sie stellten daneben häufig die Fondsseitige Schuldübernahme und/oder die individuelle Refinanzierung auf Zeichnerebene zur Verfügung und sie waren massiv am Vertrieb dieser Fonds beteiligt. Diese Vertriebstätigkeit könnte den Banken seit der Entscheidung des BGH vom 20.01.2009 zum Az.: XI ZR 510/07 zum Verhängnis werden. Der BGH hat hier klargelegt, dass eine Bank auf Schadensersatz haftet, wenn sie einem von ihr beratenen Fondsanleger nicht offenbart, dass sie für den Vertrieb Provisionen erhält und in welcher Höhe dies der Fall ist.
Auf Grundlage dieser wie auch der weiteren Entscheidung zum Aktenzeichen XI ZR 586/07 ist ein Vorgehen gegen diejenigen Banken möglich, die die Anleger beim Beitritt zu den Fonds beraten haben.
Demgemäß richtet sich diese Informationsveranstaltung auch an Filmfonds-Kommanditisten anderer Gesellschaften, welche sich derzeit möglicherweise ebenfalls mit ähnlichen steuerlichen Aberkennungsproblematiken konfrontiert sehen.
Zur Organisation dieser Informationsveranstaltung bitten wir um Voranmeldung unter

















