(openPR) Die Sachlage bei den VIP Medienfonds wird immer unübersichtlicher. Vor ein paar Tagen titelte das Handelsblatt „Filmanleger im Würgegriff“. In dem Artikel ging es um Übernahmeversuche, neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und um Forderungen der HypoVereinsbank. Diese Forderungen sind auch Gegenstand einer aktuellen Beschlussvorlage der Geschäftsführung des VIP Medienfonds 4. Außerdem sollen die Anleger des VIP 4 bis zum 13.02.2008 über eine Klage gegen PwC entscheiden. Viele Gesellschafter des Fonds fragen sich, wie sie sich hier verhalten sollen?
Darüber hinaus gibt es ständig neue Meldungen über den Ausgang von Schadensersatzprozessen gegen die Commerzbank und gegen die HypoVereinsbank. Was bedeuten diese Urteile für die Anleger? Haben sie auch Konsequenzen für diejenigen, die bisher noch nicht geklagt haben? Welche Ansprüche sind bereits verjährt? Wie stehen die Chancen, außergerichtlich entschädigt zu werden? Was ist mit den Steuernachteilen? Oder ist es vielleicht am Besten, einfach zu warten bis die Fonds aufgelöst werden?
All diese Fragen werden auf der BSZ® Telefon Conference am 11.02.2008 beantwortet. Der BSZ® e.V. bietet als erster Anlegerschutzverein in ganz Deutschland eine solche Informationsveranstaltung an, welche in Zusammenarbeit mit auf das Anlagerecht spezialisierten Anwälten durchgeführt wird.
Der Vorteil: Sie nehmen an der Informationsveranstaltung teil, ohne lange Anfahrtswege und Anfahrtszeiten in Kauf nehmen zu müssen. Ihre noch offenen Fragen können Sie während der Informationsveranstaltung direkt an die Rechtsanwälte stellen. Die Telefon Conference „VIP Medienfonds 3 und 4“ wird von Rechtsanwälten einer Kanzlei geleitet, die bereits mehr als 150 VIP-Anleger betreut und die seit über zwei Jahren an dem Fall arbeitet. Die Telefon Conference findet am Montag, den 11.02.2008 um 19.00 Uhr statt.
Damit man seinen Konferenzpincode, sowie weitere Details zum Ablauf der BSZ Telefon Conference „Frankonia / Deltoton / CSA" erhält, muss man sich anmelden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zur Konferenz Anmeldung:
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Telefax:06071-23295
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.