(openPR) Landgericht München verurteilt Commerzbank AG zu Schadenersatz.
Das Landgericht München I hat nunmehr erstmals einem Anleger Schadenersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung am VIP 4 Medienfonds zugesprochen. Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und von Frau Rechtsanwältin Albers vertretene Anleger hatte eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds im Nennwert von € 100.000,00 gezeichnet.
Das Gericht gelangte nach Durchführung einer Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass dem Anleger von Seiten der Commerzbank AG wahrheitswidrig mitgeteilt wurde, dass durch die Garantiezahlung der HypoVereinsbank AG die Rückzahlung seines Kommanditkapitals gesichert sei. In Wirklichkeit hat die HypoVereinsbank AG lediglich eine Schuldübernahmeerklärung zugunsten der Fondsgesellschaft abgegeben. Die Commerzbank AG ist daher nach dem Urteil des LG München (Az.: 28 O 22503/06) verpflichtet, den Anleger so zustellen, wie wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.
Die VIP Medienfonds 3 und 4 waren in die Schlagzeilen geraten als im Jahr 2005 der Gründer und Hauptinitiator Herr Andreas Schmid verhaftet wurde. Derzeit läuft vor dem Landgericht München I das Strafverfahren gegen Herrn Andreas Schmid u.a. wegen Steuerhinterziehung. Ferner haben die Finanzbehörden die von der jeweiligen Fondsgesellschaft geltend gemachten Verluste weitgehend nicht anerkannt, mit der Folge, dass die Anleger nun Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe zu leisten hatten bzw. haben.
Anleger, die sich im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 falsch beraten fühlen, sollten daher ihre Ansprüche prüfen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
Die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" wird durch die erfahrenen Anlegerkanzleien CLLB (München), Jens Graf Rechtsanwälte (Düsseldorf) Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart), gegenüber allen in Frage kommenden Anspruchsgegnern vertreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.













