(openPR) Die Nachrichtenlage rund um die VIP Medienfonds 3 und 4 war zuletzt einigermaßen ruhig. Nur die Mel-dung, dass der ehemalige Geschäftsführer Andreas Schmid nach einer Entscheidung des OLG München weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss, war für die betroffenen Kreise von Interesse.
Ruhig und abwartend verhalten sich auch die meisten Kommanditisten der beiden Fonds. In vielen Ge-sprächen, die die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar mit betroffenen Anlegern geführt hat, werden für dieses Verhalten vor allem zwei Gründe genannt: Zum einen haben die zuständi-gen Finanzbehörden die bislang vorläufig gewährten Steuervorteile noch nicht aberkannt. Zum anderen scheinen die Kommanditeinlagen durch die Garantien der Dresdner Bank und der HypoVereinsbank si-cher. Demzufolge gibt es nach verbreiteter Ansicht keinen Schaden.
Bei dieser Einschätzung kann es sich aber um einen kostspieligen Trugschluss handeln. Nach den bishe-rigen Erkenntnissen im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Verantwortliche der VIP Gruppe besteht das konkrete Risiko, dass die zuständigen Finanzbehörden das von den beteiligten Gesellschaften prakti-zierte Garantiemodell steuerlich nicht anerkennen und dass bereits in Anspruch genommene Steuervor-teile wieder verloren gehen. In diesem Fall käme es für die Betroffenen zu schmerzhaften Vermögensein-bußen. Und wenn Liquidität benötigt wird, wirkt es sich auch besonders nachteilig aus, dass die Kom-manditeinlagen wegen der langen Laufzeit erst Ende 2011 bzw. 2014 zurückbezahlt werden.
In diesem Moment werden sich viele darauf besinnen, dass die Garantiestruktur tatsächlich anders prak-tiziert wird als im Prospekt beschrieben. Hierauf gestützte Prospekthaftungsansprüche können dann aber längst verjährt sein. Nach den Regelungen im Prospekt des VIP Medienfonds 4 verjähren Prospekthaf-tungsansprüche ein Jahr nachdem der Anleger von der Unrichtigkeit des Prospekts erfahren hat. Da erste Berichte über strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche der VIP Medienfonds im Zusammen-hang mit der Garantiestruktur der Fonds Ende September 2005 bekannt wurden, können derartige An-sprüche also schon Ende September 2006 verjähren. Rechtsanwalt Wolf von Buttlar rät deshalb allen betroffenen Kommanditisten, zur Sicherung der Ansprüche unbedingt verjährungshemmende Maßnah-men einzuleiten.
Unabhängig von der Kenntnis der Unrichtigkeit verjähren Prospekthaftungsansprüche drei Jahre nach dem Beitritt zu dem jeweiligen Fonds. Da der VIP Medienfonds 3 hauptsächlich im Jahr 2003 vertrieben wurde, droht bei diesem Fonds in vielen Fällen die endgültige Verjährung von Prospekthaftungsansprü-chen in den nächsten Wochen und Monaten.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.
Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106
Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.







