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VIP Medienfonds 3 - Positives Votum bei Beschlussfassung

(openPR) Fondsgeschäftsführung sieht sich durch das positive Votum in ihrem Kurs bestätigt / rückhaltlose Aufarbeitung der Vergangenheit / kompromisslose Sicherung von Ansprüchen gegen ehemalige Berater der VIP Medienfonds

Grünwald, 14. März 2008 – Die Anleger des VIP Medienfonds 3 haben sich mit klarer Mehrheit für die Erhebung einer Feststellungsklage gegen die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) ausgesprochen. In dem von der Fondsgeschäftsführung auf den Weg gebrachten schriftlichen Beschlussverfahren stimmten rund 85 Prozent der Anleger für die Sicherung von Schadenersatzansprüchen gegen KPMG. Die Beteiligung war mit 40 Prozent sehr hoch. Im Zuge einer schnellen Umsetzung hat die Fondsgeschäftsführung beim Landgericht München I zwischenzeitlich eine entsprechende Feststellungsklage eingereicht.
„Das neue VIP-Management ist mit dem Anspruch angetreten, bei VIP für eine rückhaltlose Aufarbeitung der Vergangenheit zu sorgen“, erklärt Peter H. Riedel, Geschäftsführer der Komplementärin der Fondsgesellschaft. „Dazu gehört auch die Sicherung möglicher Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Berater der VIP Medienfonds. Das positive Votum der Anleger stärkt uns in unserem Entschluss, den eingeschlagenen Kurs fortzusetzen.“
Mit der jetzt angestrengten Feststellungsklage will die Fondsgeschäftsführung etwaige Schadenersatzansprüche der Fondsgesellschaft gegen KPMG wahren. Diese stehen im Zusammenhang mit den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Gründer der VIP-Medienfonds und den von der Finanzverwaltung gezogenen Konsequenzen für den Fonds und die betroffenen Anleger. Die Feststellungsklage wurde notwendig, weil KPMG sich weigerte, einen Verjährungsverzicht zu erklären und die durch die Einleitung eines Güteverfahrens erreichte Hemmung der Verjährung in diesen Tagen endete.

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