(openPR) Die Firma DigiProtect, selbsernannte Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien, lässt vermeintliche Urheberrechtsverstöße im File-Sharing Sektor von mittlerweile drei Kanzleien per kostenpflichtiger Abmahnung verfolgen.
Erfolgt die Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier aus Frankfurt werden 450 Euro gefordert, die Kanzlei Graf von Westphalen hätte gerne 480 Euro und - neu hinzugekommen jedoch nicht unbekannt - U+C Rechtsanwälte verlangen 650 Euro für die unerlaubte Verwertung derselben Filme.
Das Zustandekommen der unterschiedlichen Summen wird dabei nicht erläutert und erscheint rätselhaft. Kurios erscheint zudem, dass die Firma DigiProtect bis heute keinerlei künstlerische Produktionen hervorgebracht hat, sondern sich einzig und allein auf die Abmahnung von Urheberrechtsverstößen konzentriert.
DigiProtect lässt sich hierzu von den Tonträgern, Filmherstellern und Inhabern exklusiver Nutzungs- und Verwertungsrechte an Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen vor allem im Pornobereich das Recht einräumen, diese Werke in Peer-to-Peer Netzwerken auszuwerten und Verstöße im eigenen Namen zu verfolgen.
Nach den unserer Kanzlei vorliegenden Rahmeneckwertevereinbarungen zwischen DigiProtect und den Lizenzgebern entstehen den Lizenzgebern für die Beauftragung keinerlei Kosten. Verständlicherweise drängt sich der Verdacht auf, dass eine solche Kostenfreistellung auch in anderen Konstellationen praktiziert wird. Dies wird derzeit in einem laufenden Verfahren geprüft, auf dessen Ausgang man gespannt sein darf.
Datum: 16.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Peer-to-Peer Netzwerk, DigiProtect, Verwertungsrechte
Link: www.die-abmahnung.info
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Über das Unternehmen
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Aufgrund der Komplexität und Dynamik des Medienrechts bzw. Multimediarechts ist spezielles Know How für eine erfolgreiche Mandatsannahme erforderlich, welches in der klassischen Juristenausbildung nicht vermittelt wird.
Die Anwälte der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz wurden mit dem akademischen Grad eines Master of Laws im Medienrecht ausgezeichnet und zählen somit zu den wenigen Rechtsanwälten und Medienrechtlern in Deutschland, die eine entsprechende medienrechtliche Qualifikation nachweisen können.
Im Rahmen dieses international anerkannten Studienganges beim Mainzer Medieninstitut wurden unsere Experten in den speziellen Gebieten des Medienrechts ausgebildet. Unsere Anwälte sind daher mit allen Fragen des Medienrechts (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, E-Commerce, IT-Recht, Musikrecht, Fotorecht, Presserecht, Verlagsrecht, Sportrecht, Medienstrafrecht, Abmahnung etc.) ebenso vertraut wie mit den charakteristischen wirtschaftlichen Eigenheiten der Multimedia- und IT-Branche.
Aufgrund der vermehrten Abmahnungen durch folgende Kanzleien
• Bendiksen, Sikorski, Schröder aus Kiel
• Bindhardt, Fiedler, Rixen aus Linden
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• Demirci & Dr. Nal aus München
• DigiProtect aus Frankfurt
• Karsten und Schubert Rechtsanwälte aus Berlin
• Kornmeier & Partner aus Frankfurt
• Negele Zimmel Kremer Greuter Rechtsanwälte aus Augsburg
• Nümann und Lang (Österreich)
• Rasch Rechtsanwalt aus Hamburg
• Sasse & Partner aus Berlin/Hamburg
• Schindler Boltze (SBR) Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
• Schulenberg & Schenk aus Hamburg
• Simon und Partner aus Wiesbaden
• Stefan Auffenberg aus Dortmund
• U+C Rechtsanwälte (ehemals KUW) aus Regensburg
• Waldorf Rechtsanwälte aus München (u.a. Getty Images)
• Dr. Winterstein Dr. Ruhrmann Rechtsanwälte aus Frankfurt (u.a. Ed Hardy - K&K Logistics)
wegen Filesharing /P2P / Urheberrechtsverletzungen, die derzeit in Deutschland kursieren, nehmen sowohl Rechtsanwalt Gulden, LL.M. (Medienrecht) als auch Rechtsanwalt Röttger, LL.M. (Medienrecht) Termine auch außerhalb der Sprechzeiten wahr. Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, so setzen Sie sich bitte mit unseren Rechtsanwälten in Mainz in Verbindung!