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Abmahnung Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect wegen unerlaubter Verwertung von Tonträgern

10.06.200911:18 UhrIT, New Media & Software
Bild: Abmahnung Graf von Westphalen im Auftrag der DigiProtect wegen unerlaubter Verwertung von Tonträgern
RA Karsten Gulden, LL.M.
RA Karsten Gulden, LL.M.

(openPR) Die Sozietät Graf von Westphalen mahnen aktuell im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke ab.

Aktuell wird die unerlaubte Verwertung des Albums "Kreuzfeuer" von der Gruppe "Subway to Sally" abgemahnt.

Es wird in der Abmahnung angeführt, dass Digiprotect die auschließliche Lizenznehmerin des Herstellers des Tonträgers, der "Nuclear Blast Tonträger Produktions- und Vertreibs-GmbH" sei.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Zahlung einer Kostenpauschale in Höhe von 480 Euro gefordert.

Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro für den Fall einer Zuwiderhandlung.

Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.

Datum: 09.06.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Unterlassungserklärung, Musikstücke, Tauschbörsen

weitere Infos:
www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-graf-von-westphalen-rechtsanwaelte/

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