(openPR) Citibank bietet Lehman-Geschädigten Entschädigung an!
Nach einem zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit der Citibank abgestimmten Punktesystem können Anleger, die von der Citibank Lehman-Zertifikate erworben haben, Entschädigung erwarten.
Ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Für folgende Fälle wird aber keine Entschädigung angeboten:
° bei Käufen, die vor dem 01.06.2006 erfolgt sind, weil in diesen Fällen Schadensersatzansprüche verjährt sind
° bei bereits anhängigen Gerichtsverfahren
° bei einer Anlagestrategie, die laut Risikoprofil des Anlegers "wachstumsorientiert" ist
° wenn bereist vorher Zertifikate erworben wurden
° wenn innerhalt der letzten 12 Monate vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate Aktien geordert wurden
° bei erfahrenen Anlegern, die aktiv Optionsscheine, Warrants, Unternehmensanleihen oder nicht von der Citibank angebotene Zertifikate geordert hatten
Die Entschädigung wird zwischen 30 und 80 Prozent des ursprünglichen Kaufwerts der Zertifikate liegen. Im Durchschnitt dürfte eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Kaufpreises der Lehman Zertifikate erreicht werden.
Alle bei der Verbraucherzentrale NRW sowie bei der Citibank bisher schriftlich eingegangenen Beschwerden werden von der Citibank nach dem Kriteriensystem noch einmal auf mögliche Erstattungen geprüft und bewertet. Von der Kulanzregelung können aber auch noch all jene Bankkunden profitieren, die sich bis zum 31. Dezember 2009 erstmals bei der Citibank melden. Zur genauen Ermittlung der Punktwerte kann ein auf der Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (www.vz-nrw.de) eingestellter Rechner genutzt werden.
Geschädigten, die bereits vor dem 28. Mai 2009 von einem Anwalt vertreten wurden, erstattet die Citibank von dem Anwaltshonorar außerdem pauschal einen Betrag von 350,00 Euro.









