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Citibank und Verbraucherzentrale NRW geben Kulanzlösung zur Entschädigung für Lehman-Anlegern bekannt

29.05.200908:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Citibank und Verbraucherzentrale NRW geben Kulanzlösung zur Entschädigung für Lehman-Anlegern bekannt

(openPR) Stellungnahme von mzs Rechtsanwälte -

Düsseldorf, 28.5.2009 – Die Verbraucherzentrale NRW und Citibank Deutschland haben heute in Düsseldorf eine Kulanzlösung für Anleger von Lehman-Zertifikaten vorgestellt, nach der besonders betroffene Kunden der Bank mit Hilfe eines transparenten Systems entschädigt werden sollen. Die Citibank rechnet damit, dass rund 25 % ihrer Kunden zu dem Kreis dieser besonders betroffenen Kunden gehören. Für die Entschädigungsleistungen stellt sie zunächst rund 27 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Umsetzung der Kulanzlösung soll unmittelbar begonnen werden.



Entschädigung nach Punktesystem
Ob für den jeweiligen Kunden die Kulanzlösung greift, soll in einem 2-Stufen-Prozess ermittelt werden: Zunächst wird geprüft, ob der Kunde grundsätzlich zu der Gruppe der zu entschädigenden Kunden gehört. Ausgenommen sind beispielsweise Kunden, die bereits ein Gerichtsverfahren angestrengt haben oder über jahrelange Anlageerfahrungen verfügen. In einem zweiten Schritt wird dann nach einem sechs Punktesystem ermittelt, wie hoch die Entschädigungsquote ausfällt. Kriterien sind beispielsweise das Alter zum Zeitpunkt der Lehman Zeichnung und die damalige Anlagestrategie. Die Entschädigungsquote soll je nach Punktzahl zwischen 30 % und 80 % des ursprünglichen Kaufwerts der Zertifikate betragen. Die durchschnittliche Zahlung dürfte nach Einschätzung der Citibank bei 50 % liegen. Die Bank und die Verbraucherzentrale gehen davon aus, dass zumeist ältere Anleger unter die Kulanzregelung fallen werden. Die Bank hat angekündigt, ab sofort mit der Prüfung zu beginnen, an wen und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden sollen. Dies gilt zunächst für die Kunden, die bereits bei der Bank oder der Verbraucherzentrale NRW Ansprüche geltend gemacht haben. Die übrigen von der Lehman Insolvenz betroffenen Kunden haben noch bis zum 31.12.2009 Zeit, solche Ansprüche anzumelden.

Erste Bewertung des Entschädigungsmodells durch mzs
Die Rechtsanwältinnen Uta Deuber und Simone Lütke Entrup, die für die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte eine Vielzahl von Anleger in Sachen Lehman Zertifikate vertreten, begrüßen grundsätzlich die von der Citibank und der Verbraucherzentrale NRW getroffene Lösung. Die sechs Kriterien (Alter, Anlagestrategie, Depotanteil Lehman, Liquides Vermögen, Datum der Zeichnung, Angebliche Risikoüberschreitung auf Kundenwunsch) orientieren sich an den von der Rechtsprechung aufgestellten Anforderungen, die die Banken bei einer anleger- und anlagegerechten Beratung zu beachten haben.

Allerdings bleibt aus ihrer Sicht nun erst einmal abzuwarten, wie viele Kunden nun tatsächlich eine Entschädigung nach diesem Modell erhalten werden. Die Bank rechnet nach eigenen Angaben damit, dass rund 25 % der Kunden entschädigt werden. Nach dem Punktesystem soll es aber bereits ab 2,1 Punkten eine Entschädigung von 30 % geben. Daher erscheint ihr die Zahl der zu entschädigenden Kunden auf den ersten Blick als sehr gering. Sie könnte wohl maßgeblich mit den insgesamt fünf Ausschlussgründen zusammenhängen. Diese sind durchaus kritikwürdig, meint Rechtsanwältin Deuber. So würden Kunden von vorneherein nicht entschädigt, die bereits vor dem 1.7.2007 bzw. vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate, Zertifikate in ihren Depots hatten. Hierbei werde aber außer Acht gelassen, dass seit 2006 massiv Zertifikate auf den Markt gebracht und aktiv an die Kunden verkauft wurden. Dabei sei zumindest fraglich, ob die Kunden über diese Zertifikate und deren Risiken - wie bei den Zertifikaten von Lehman Brothers - ordnungsgemäß beraten und aufgeklärt worden sind. Auch Kunden, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Kauf der Lehman-Zertifikate Aktien geordert haben, seien von einer Entschädigung ausgeschlossen. Auch hier werde nicht beachtet, dass viele dieser Käufe auf die Initiative der Citibank selbst zurückgehen, weil deren Berater unter einem großen Verkaufsdruck standen. Beide Punkte seien deshalb nicht geeignet, zwangsläufig auf eine erhebliche Erfahrung mit risikoreichen Wertpapieranlagen zu schließen, die den Ausschluss einer Entschädigung rechtfertigen, meint Rechtsanwältin Deuber. In gleicher Weise könne das Kriterium „Anlagestrategie“, welches immerhin mit 25 % bei der Bewertung der Entschädigung berücksichtigt wird, kritisiert werden. In einer Vielzahl von Fällen dürfte nämlich die Risikoeinstufung durch den Bankberater fehlerhaft sein, beispielsweise weil das Ausfüllen der hierzu erforderlichen Fragen vom Berater als bloße Formalie abgetan wurde. Dies führe im Ergebnis dazu, dass nach den Unterlagen der Bank Kunden einer Risikoklasse zugeordnet werden, die mit deren tatsächlichen Risikobereitschaft nicht übereinstimmt.

Entschädigungsangebote und Ablehnungen sorgfältig prüfen
Kunden, die ein Entschädigungsangebot von der Citibank erhalten, sollten dies auf jeden Fall sorgfältig prüfen, rät Rechtsanwältin Simone Lütke Entrup, insbesondere was ihre Einordnung bei dem Punkt „Anlagestrategie“ angeht. Denn Kunden, die das Angebot annehmen, verzichten damit auch auf alle weiteren möglichen Ansprüche gegen die Bank, beispielsweise wegen nicht offengelegten Rückvergütungen - sogenannten Kick-Backs. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die ihren Kunden verschweigt, dass sie für das Vertreiben eines bestimmten Produktes eine Rückvergütung erhält, den gesamten Schaden ersetzen, der ihnen durch den Erwerb dieses Produktes entstanden ist. Kunden, die keine Entschädigung erhalten sollen, beispielsweise weil sie aus Sicht der Citibank und der Verbraucherzentrale NRW als anlageerfahren gelten, sollten dies ebenfalls überprüfen lassen.

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