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Lehman - Anlegerschutzanwälte empfehlen kritische Prüfung der Citibank-Angebote

Bild: Lehman - Anlegerschutzanwälte empfehlen kritische Prüfung der Citibank-Angebote

(openPR) Einen Vergleichsvorschlag für geschädigte Anleger von LEHMAN BROTHERS haben die Verbraucherzentrale NRW und die CITIBANK vorgelegt. Nur ein Viertel der Kunden, denen die CITIBANK Zertifikate von LEHMAN BROTHERS angedreht hat, will die CITIBANK entschädigen.



Voraussetzung ist allerdings: Der Kunde muss sich bei der CITIBANK bereits beschwert haben oder er holt dies bis Ende 2009 nach. Wer nicht reagiert, geht leer aus, denn von sich aus schreibt die CITIBANK nicht alle LEHMAN-Opfer an. Die Anlegerschutzanwälte e.V. empfehlen, Angebote der CITIBANK kritisch prüfen zu lassen. Die Rechtsanwälte des Vereins bieten dazu einen 100-Euro-Kurzcheck an, bei dem geprüft wird, ob das Angebot der CITIBANK der Vereinbarung mit der Verbraucherzentrale entspricht. Ob ein Vergleich allerdings wirklich sinnvoll ist, sollte zusätzlich in einer eingehenden Beratung geklärt werden.

Der LEHMAN-Vorschlag der CITIBANK beruht auf einem Punktesystem, das Alter, Anlagestrategie, Risikoüberschreitungen und Anlagezeitpunkt berücksichtigt. Auch der Anteil von LEHMAN-Zertifikaten am Depot und das Anlagevolumen werden gewichtet. Vernünftig daran ist, dass die auf dieser Basis entwickelte Entschädigung anhand objektiver Kriterien geprüft werden kann. Bedauerlich erscheint, dass nur ein Viertel der geschädigten LEHMAN-Kunden ein Angebot bekommen sollen.

Auch rechnet die CITIBANK die dem Kunden vermeintlich zustehende Entschädigung selber aus, sodass Probleme vorprogrammiert erscheinen. Immerhin wird so der Bock zum Gärtner gemacht. Die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. bieten geschädigten LEHMAN-Opfern an, die Richtigkeit des Vorschlags der CITIBANK seriös und fachkundig im Rahmen eines 100 Euro-Kurzchecks zu prüfen. So wird zumindest geklärt, ob der Rechenvorgang richtig und anhand der mit den Verbraucherschützern vereinbarten Kriterien durchgeführt wurde oder nicht. Geprüft werden kann auch, ob die zahlreichen Ausschlusskriterien der CITIBANK, die sich insbeondere auf die Vorerfahrungen mit Wertpapiergeschäften beziehen, richtig gewürdigt worden sind.

Immerhin sind k.o.-Kriterien z. B. eine wachstumsorientierte Anlagestrategie oder Zertifikatekäufe vor dem 1.7.2007. Stellt sich der Vergleichsvorschlag als richtig heraus, bieten die Mitglieder der Anlegerschutzanwälte e.V. zudem auf Wunsch zusätzlich im Rahmen einer Erstberatung eine Einschätzung an, ob angesichts der Einzelheiten des konkreten LEHMAN-Beratung der CITIBANK der Vergleichsvorschlag überhaupt angemessen erscheint oder nicht.

Bei einer guten Beweissituation, einem Kaufzeitpunkt erst im Jahr 2008 oder auch unter dem Gesichtspunkt verschwiegener Rückvergütungen (Kick-Back-Zahlungen) wird in nicht wenigen Fällen zu überlegen sein, ob nicht ein Gerichtsverfahren die bessere Alternative zu einem schlechten Vergleich ist. Die zusätzliche Erstberatung sollten auch die Kunden der CITIBANK in Anspruch nehmen, die ablehnende Post von der CITIBANK bekommen.

Es gibt zahlreiche und gute Gründe selbst für einen erfahrenen Anleger, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die CITIBANK bei LEHMAN-Zertifikaten, aber auch bei anderen Zertifikatskäufen, durchzusetzen. Eine anwaltliche Erstberatung kostet angesichts der Höhe der Anlagesummen in der Regel nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) 150,00 Euro nebst 19 % Mehrwertsteuer. Eine Erstberatung beinhaltet die Prüfung des CITIBANK-Vergleichs und zusätzlich die Einschätzung, ob angesichts der Umstände der Anlageempfehlung der Vorschlag angenommen werden sollte oder gerichtlich mehr drin ist.

Mehr Anlegerschutz-Infos auf http://www.anlegerschutzanwalt.de

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