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Volkssolidarität verletzt Veröffentlichungspflichten

19.05.200917:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Seit langem besteht für Handelsgesellschaften die gesetzliche Verpflichtung, Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Die Volkssolidarität Sozialer Immobilienfonds GmbH & Co. KG (VSI) ignoriert diese Verpflichtungen. Dies ist besonders bedenklich, weil die VSI die Gelder von hunderten oder tausenden von Anlegern betreut.

Nachdem sie in einem Rundbrief erfahren haben, dass sie mit der Rückzahlung von Ausschüttungen aus dem Jahr 2007 rechnen müssten, sorgen sich die meist älteren Anleger um ihre Ersparnisse.

Die Volkssolidarität hatte seit Ende der 90iger Jahre Anleger mit einer Rendite von 5% geworben. Viele vertrauten dem guten Ruf der Volkssolidarität. Die Anleger wollten Gutes tun und gleichzeitig dafür noch Zinsen bekommen. Viele hofften, sich damit einen Heimplatz zu sichern.

Zu spät merken die Anleger, dass sie eine Risikobeteiligung gezeichnet haben. Ihr Geld ist auf keinem „Konto“ und die Renditen sind keine Zinsen. Es handelt sich um eine Stille Beteiligung oder um eine Kommanditbeteiligung mit dem Risiko des Totalverlustes.

Viele Anleger verstehen die Welt nicht mehr, glaubten sie doch, ihre Ersparnisse sicher angelegt zu haben.

„Neben den Schadensersatzansprüchen gegen die Fondsgesellschaften prüfen wir, inwieweit die Volkssolidarität insgesamt haftet“, erklärt dazu Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte aus Berlin, die eine Vielzahl von enttäuschten Anlegern betreut.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Volkssolidarität ist völlig unzureichend. Anstatt die Karten auf den Tisch zu legen, versteckt man sich hinter nichtssagenden Worthülsen. Klarheit erhoffen sich die Anleger von der Informationsveranstaltung, zu der sie am 19. Mai 2009 nach Laage eingeladen sind.

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