(openPR) Gericht gibt Musterklage gegen Entwasserungsbescheide der Gemeinde statt
Das Verwaltungsgericht (im Folgenden: VG) hat heute Vormittag in zwei Musterklageverfahren, deren mundliche Verhandlung sich von 9:30 bis kurz vor 14:00 Uhr erstreckten, zwei Klagen von insgesamt knapp 60 noch anhangigen Verfahren durch Aufhebung der gemeindlichen Bescheide zum Erfolg verholfen. Die mundliche Verhandlung machte deutlich, dass die Entwasserungssatzung der Gemeinde Rabenau und die auf ihrer Grundlage erlassenen sog. Entwasserungsbescheide erhebliche Rechtsmangel zu Grunde liegen, weshalb das Gericht die Bescheide durch gegen 15:30 Uhr erlassenes Urteil aufgehoben hat.
Der Prozessbevollmachtigte der Interessengemeinschaft Rabenau, Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding, sieht seine schriftsatzlich und mundlich vorgetragenen Bedenken durch die Gerichtsentscheidung voll bestatigt. So hat die Gemeinde beispielsweise den Bescheiden eine unzutreffende Befugnisnorm der Entwasserungssatzung zu Grunde gelegt, weil die gemeindlichen Maßnahmen an der Entwasserungsanlage keine Verbesserungsmaßnahmen darstellten, sondern sog. Schaffensbeitrage der Entwasserungsanlagen darstellen. Dieser Mangel der Bescheide sei nach Auffassung des VG unheilbar, weshalb diese fur rechtswidrig zu erklaren waren.
Der Fachanwalt fur Verwaltungsrecht außert sich zur Gerichtsentscheidung dem entsprechend zufrieden:
„Es ist als wichtiger Ettappenerfolg der Interessengemeinschaft anzusehen, dass unsere bisher von der Gemeinde und deren Prozessvertretung (Hessischer Stadte- und Gemeindebund) ignorierten Rechtsargumente nun erstmals bei Gericht Gehor gefunden haben. Es wird nun Aufgabe der Gemeinde sein, die Beitragsbescheide und die Entwasserungssatzung zu uberarbeiten und erstmals auf ein rechtlich tragfahiges Fundament zu setzen. Wie die Gemeinde die Fehler beheben wird, wird sie unter Beachtung der in einigen Wochen zu erwartenden ausfuhrlichen Urteilsbegrundung des VG zu entnehmen haben. Einstweilen besteht jedenfalls in den entschiedenen Musterverfahren ebenso wie in den in Kurze abzuhandelnden weiteren ca. 60 Klagen kein Rechtsgrund fur die Gemeinde, die bereits vereinnahmten Beitrage der Bescheidsempfanger zu behalten. Deshalb wurden der Gemeinde vom Gericht auch die Prozesskosten auferlegt.“
Eine erganzende Presseerklarung erfolgt voraussichtlich morgen Vormittag unter Berucksichtigung der vom VG dann herausgegebenen Kurzbegrundung seiner Entscheidung, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Eiding. Der Hessische Rundfunk war mit einem Fernsehteam vertreten und wird heute ab 19:30 Uhr in der Hessenschau uber den Fall berichten.
Weitere Einzelheiten konnen Sie der soeben eingetroffenen Pressemeldung der
Pressesprecherin des VG Gießen entnehmen, vgl. Anlage.
Ein Fernsehbericht uber die mundliche Verhandlung des VG Gießen nebst einem Interview mit Prof. Dr. Eiding ist in der Hessenschau am 28.04.2009 gegen 19:50 Uhr erschienen, vgl. Link (http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/video_archiv5300.jsp?key=standard_document_36882936&jmpage=1&type=v&r=3&rubrik=5300&t=20090428&y=2009&jm=6&mediakey=fs/hessenschau/20090428_hs_kanalgebuehren)


















