(openPR) Neugestaltung des Beihilferechts, wie sie die EU-Kommission vorsieht, zielt in die richtige Richtung
30. Januar 2004 - Zum Entwurf der Europäischen Kommission für einen Rechtsrahmen für die künftige Anwendung des Beihilferechts für öffentliche Dienstleistungen erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Hintze MdB:
Die Neugestaltung des Beihilferechts, wie sie die EU-Kommission vorsieht, zielt in die richtige Richtung. In der Daseinsvorsorge sollte Brüssel unseren Städten, Gemeinden und Kreisen einen bürgerfreundlichen Spielraum sichern. Die Beihilfekontrolle muss sich auf binnenmarktrelevante Sachverhalte konzentrieren. Unsere Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, wichtige Dienstleistungen für den Bürger auch dort zu ermöglichen, wo die Nutzungsgebühr den Aufwand nicht deckt. Das gilt für den Personennahverkehr, aber z.B. auch für Schwimmbäder.
Autor(en): Peter Hintze
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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