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Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der Akzenta AG

Bild: Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bei der Akzenta AG

(openPR) Mit Datum vom 16. April 2009 wurde zu Lasten der Akzenta AG beim Amtsgericht Rosenheim die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel W. Bierbach bestellt.

Das Angebot der AKZENTA AG galt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatkunden als Käufer von Konsumgütern, Dienst- und Finanzdienstleistungen und versprach hohe Renditen. Kunden, die über die AKZENTA Geschäfte abwickelten, sollen am Umsatz der AG mit beteiligt werden. Um an die Umsatzbeteiligung zu gelangen, bot die AKZENTA zwei unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten an:

Bei der "Duplex-Umsatzbeteiligung" leistete der Kunde eine einmalige Einzahlung an das Unternehmen in Höhe von maximal € 2.750,00. Davon wurden dann Provisionen an den Vertrieb und „Ausschüttungen“ an Alt-Kunden gezahlt.

Das Folgemodell, die „Impuls-Umsatzbeteiligung“ sah vor, dass mit einer einmaligen Einlage von € 700,00 bis € 3.500,00 an Umsätzen profitiert werden würde. Die Renditen, die den Interessenten versprochen wurden, waren nicht unbeträchtlich: Innerhalb von sechs bis sieben Jahren wurden Ausschüttungen zwischen € 5.000,00 und 30.000,00 in Aussicht gestellt.

Im Ergebnis hat die Beteiligung zu hohen Verlusten geführt, die wohl auch im Insolvenzverfahren nicht ausgeglichen werden können. Es sollten daher die Ansprüche gegen Berater und Vermittler geprüft werden. Diesen obliegt eine Aufklärungspflicht über Risiken der Anlage.

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