(openPR) Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines wohlwollenen Arbeitszeugnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hin hat das Arbeitszeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung zu enthalten.
In der Praxis hat sich eine “Zeugnissprache” entwickelt, die für den Laien auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist. Gerade der in Arbeitszeugnissen verwendete oder nicht berücksichtigte Code hat jedoch erhebliche Bedeutung für die Beurteilung und das weitere Vorankommen eines Bewerbers. Ein unrichtiges Zeugnis kann zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen im Vorauswahlverfahren führen, daher empfiehlt es sich bereits vor der Zeugniserteilung den Wortlaut des Zeugnisses prüfen zu lassen!
Bestandteile eines einfachen Arbeitszeugnisses:
- Angaben zu Person
- Ein- und Austrittsdatum
- Stellenbezeichnung bzw. ausgeübte Funktion
- Schwerpunkte der Tätigkeit
- Verantwortungsbereich
- Wechsel innerhalb des Unternehmens
- evtl. Vertretungsbefugnisse, Zeichnungsberechtigung, Prokura, etc.
- evtl. Versetzungen, Beförderungen, etc.
- Angaben zur Firma
Bestandteile eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:
- Besonders hervorzuhebende Leistungen
- Stärken in Bezug auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit
- persönliche Merkmale
- Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Grund für die Erstellung des Zeugnisses
- zukunftsweisende Abschiedsformel











