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Tarifabschluss für die öffentlichen Apotheken - Ein solider Kompromiss

17.03.200914:20 UhrVereine & Verbände
Bild: Tarifabschluss für die öffentlichen Apotheken - Ein solider Kompromiss

(openPR) Hamburg, 16. März. Gute Nachrichten für alle Angestellten in öffentlichen Apotheken: Nach längeren Verhandlungen einigten sich die Tarifpartner ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) auf einen neuen Gehalts- und Bundesrahmentarifvertrag. Beide gelten rückwirkend zum 1. Januar 2009. Kernpunkte sind eine Gehaltserhöhung von 2,9 Prozent für 2009 plus 1,5 Prozent ab 1. Januar 2010 für alle MitarbeiterInnen und eine Modifizierung der Urlaubsregelung – alle Angestellten haben jetzt einen Anspruch auf mindestens 33 Tage Erholungsurlaub. Hinzu kommen zahlreiche Anpassungen des Bundesrahmentarifvertrags (BRTV).



Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA, bezeichnete den Tarifabschluss in einer ersten Stellungnahme als „soliden Kompromiss“. Mehr sei in den gesundheitsökonomisch schweren Zeiten nicht drin gewesen. Auch die Wirtschaftskrise habe ihren Tribut gefordert.

Der Gehalts- und Bundesrahmentarifvertrag gilt für alle Bundesländer mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Bereits im Januar hatten sich ADEXA und die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) auf einen separaten Tarifabschluss für die Region geeinigt.

Gehaltstarifvertrag: Gesamtvolumen beträgt 4,4 Prozent

Das Gesamtvolumen der Gehaltserhöhung beträgt für alle MitarbeiterInnen 4,4 Prozent. Dabei werden die Gehälter rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 um 2,9 Prozent für alle Berufsgruppen, auch für Auszubildende, erhöht. Eine weitere Anhebung ist für den 1. Januar 2010 vereinbart. Sie beträgt wiederum für alle MitarbeiterInnen und Auszubildenden 1,5 Prozent. „Vor dem Hintergrund der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation ist dieser „Doppel-Abschluss“ schon allein deshalb positiv zu bewerten, weil Gewinneinbußen der Apotheken in naher Zukunft nicht ausgeschlossen werden können“, erklärt Tanja Kratt, Zweite Vorsitzende von ADEXA. Ansonsten hätten sich die Chancen stark verringert, im nächsten Jahr überhaupt eine Gehaltserhöhung durchsetzen zu können. Kratt weiter: „Dem haben wir durch diesen Abschluss erfolgreich vorgebeugt“.

Urlaub: 33 Tage für alle

Hart umkämpft war bis zuletzt die Frage der Urlaubstage. Zwischen den Tarifvertragsparteien war im Vorfeld ein heftiger Streit darüber entbrannt, wie die Regelungen des im Jahr 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu implementieren seien. Dem Regelwerk zufolge ist es nicht mehr zulässig, den Urlaubsanspruch aus dem Lebensalter abzuleiten. Da der bisherige Rahmentarifvertrag einen entsprechenden Passus beinhaltete, musste eine neue Grundlage geschaffen werden. Ursprünglich wollte der ADA allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lediglich 31 Tagen zubilligen. Neusetzer: „Dass es nicht dazu kam, ist auch der Unterstützung vieler unserer Mitglieder zu verdanken, die einem Protestaufruf von ADEXA gefolgt waren und ihre Stellungnahme abgegeben hatten“. Die nun festgeklopfte Regelung sieht für alle MitarbeiterInnen und Auszubildenden altersunabhängig 33 Urlaubstage vor. Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit steigt der Urlaubsanspruch auf 34 Tage. Günstigere Regelungen auf Basis von einzelvertraglichen Vereinbarungen bleiben davon allerdings unberührt. „Mit den Neuerungen konnten wir für BerufseinsteigerInnen, auch die unter 18-Jährigen, eine Steigerung um zwei Urlaubstage erreichen“, ergänzt Kratt.

Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Der Beginn der Nachtarbeit wurde nach Paragraph 7 des BRTV auf 22.00 Uhr festgesetzt. Dabei betragen die Zuschläge unverändert 50 Prozent der Grundvergütung.

Sonderzahlung

Für die anteilige Auszahlung der Sonderzahlung nach Paragraph 18 BRTV gilt in Zukunft, dass MitarbeiterInnen, die wegen eigener Kündigung oder durch eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitsgeber weniger als sechs Monate im Kalenderjahr beschäftigt waren, den Anspruch für das laufende Jahr verlieren. Wer über die sechs Monate hinaus beschäftigt war, behält diesen jedoch. „Kolleginnen und Kollegen sollten bei einer eigenen Kündigung an diesen Passus denken“, unterstreicht Neusetzer.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsverhältnisse können nun nach Paragraph 19 BRTV mit einer kürzeren Frist aufgelöst werden, nämlich einen Monat zum Monatsende. Barbara Neusetzer: „Diese Anpassung entspricht dem Wunsch vieler Mitglieder“. Durch die bisher geltende Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende seien ArbeitnehmerInnen daran gehindert worden, zeitnah den Arbeitsplatz wechseln zu können.
Andererseits findet die neue Kündigungsfrist auch bei arbeitgeberseitigen Kündigungen Anwendung, allerdings mit dem Unterschied, dass bei langjährigen Arbeitsverhältnissen Fristen von bis zu sieben Monaten einzuhalten sind. Im Fall der Fälle können sich ADEXA-Mitglieder an die Rechtsberatung wenden.

Freistellung von der Arbeit aus besonderen Anlässen

Die Regelung von Paragraph 10 a BRTV ist aufgrund der Forderung von ADEXA neu bzw. wieder aufgenommen worden. Darin sind nun konkrete Freistellungsansprüche aufgelistet, darunter beispielsweise Zeiten für Bewerbungsgespräche und für die Betreuung kranker Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, was laut Barbara Neusetzer „deutlich über gesetzliche Ansprüche hinausgeht“.

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