(openPR) Berlin, den 13. Februar 2004
Mit Unverständnis hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) die Überlegungen der bayerischen Justizministerin Merk, die Beteiligung von Schöffen an Gerichtsverfahren weitgehend abzuschaffen, zur Kenntnis genommen.
Die Einbindung von Nichtjuristen in juristische Entscheidungsprozesse ist, sagte der Bundesvorsitzende der ASJ, Klaus Hahnzog, eine unverzichtbare Errungenschaft des deutschen Gerichtsverfahrens. Sie ist oft eine wichtige Voraussetzung für ein gerechtes, lebensnahes Urteil. In vielen Verfahren ist neben fachlicher, objektiver Bewertung von Lebenssachverhalten nämlich Verständnis für unterschiedliche, sich ständig verändernde Lebenssituationen entscheidungserheblich. Mitberatung und gleiches Stimmrecht für ausgewählte Bürger ist deshalb eine wesentliche Möglichkeit ihrer Teilhabe an der Urteilsfindung, gestattet einen Blick hinter die Kulissen der Justiz und stärkt das Vertrauen in Justiz.
Gerichtsserien im Fernsehen erfreuen sich großer Beliebtheit, obwohl sie den Justizalltag nur unvollkommen widerspiegeln. Das zeigt das große Interesse der Menschen an der Rechtssprechung, in die ausgewählte Schöffen in geeigneten Fällen eingebunden bleiben müssen.
Das von der Ministerin angesprochene Ergebnis einer Umfrage unter Amtsrichtern in Bayern, nach der Schöffen nur in der Berufungsinstanz eingesetzt werden sollten, ist nicht nachvollziehbar, da in Berufungsverfahren Rechtsfragen im Vordergrund stehen, die Nichtjuristen kaum beurteilen können.
 









