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Tierarzthelferinnen - Altersvorsorge vom Arbeitgeber

(openPR) Hohe Zusatzrente mit geringer Eigenleistung +++ Arbeitgeber beteiligt sich an betrieblicher Alterversorgung +++ Maßgeschneiderte Lösung der Gothaer minimiert Verwaltungsauf-wand

Köln, den 6.3.2009 - Am 1. April tritt für die tiermedizinischen Fachangestellten ein neuer Tarifvertrag zur Altersvorsorge in Kraft. Tierarzthelferinnen haben dann gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Die Umsetzung ist für alle ganz einfach - Die Go-thaer bietet eine Komplettlösung zur Umsetzung der neuen Vereinbarungen an.

Was sich bei den ‚normalen’ Arzthelferinnen bewährt hat, gilt jetzt auch für Tierarzthelferinnen: Ab sofort haben sie einen Anspruch auf Unterstützung ihres Arbeitgebers bei der Altervorsorge. Laut Tarifvertrag steht ihnen ein Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 30 Euro pro Monat zu, bei Verzicht auf Vermögenswirksamen Leistungen erhöht sich dieser Beitrag sogar auf 66 Euro. Darüber hinaus kann die Arzthelferin zusätzliche Teile ihres Bruttogehalts im Rahmen einer Entgeltumwandlung für ihre Betriebsrente verwenden. Darüber hinaus fördert der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung durch einen weiteren Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des Umwandlungsbetrags. So kann die Tierarzthelferin ohne spürbaren Nettoaufwand einen hohen Beitrag für die eigene Vorsorge aufbringen.

Um dem Arzt die Abwicklung möglichst einfach zu machen, hat die Gothaer ein auf diese Regelung maßge-schneidertes Angebot entwickelt. Der Tierarzt kann so den Tarifvertrag ohne großen Verwaltungsaufwand umsetzen und seinen Angestellten eine attraktive Zusatzversorgung ermöglichen. Er schließt für seine Mit-arbeiter eine Direktversicherung oder Pensionskasse ab, deren Beiträge dank der staatlichen Förderung steu-er- und sozialabgabenfrei sind. Mit Erreichen des Rentenalters zahlt die Gothaer die Leistungen aus dieser Versicherung wahlweise als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung an den Arbeitnehmer aus. So können die Tierarzthelferinnen ihre Versorgungssituation im Alter ohne nennenswerten eigenen Auf-wand deutlich verbessern und die sehr geringe gesetzliche Rente spürbar aufstocken.

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