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Stopp von Wahlcomputern stellt Öffentlichkeit der Wahl wieder her (04.03.09)

04.03.200913:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Stopp von Wahlcomputern stellt Öffentlichkeit der Wahl wieder her (04.03.09)
Logo Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)
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(openPR) Das Bundesverfassungsgericht teilte heute mit[1], dass die bisher geltende Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig ist und der Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (sog. „Wahlcomputer“) bei der Bundestagswahl 2005 nicht zulässig war. Der zweite Senat beanstandet insbesondere, dass die eingesetzten Wahlmaschinen nicht den „verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit“ einer Wahl „genügen“.



Das Aktionsbündnis „Freiheit statt Angst“ begrüßt diese Entscheidung. Wahlcomputer sind international bereits mehrfach in die Kritik geraten, da diese Maschinen häufig nicht ausreichend gegen Manipulation gesichert sind[2][3][4][5][6]. Darüber hinaus ist für Wählerinnen und Wähler ohne besondere technische Kenntnisse kaum nachvollziehbar, wie ihre Stimmen gezählt werden.

Hier setzt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an. Die Öffentlichkeit der Wahl muss jederzeit gewährleistet bleiben, was bei kommerziell verfügbaren Wahlcomputern in der Regel nicht der Fall ist. Im Gegenteil bleiben die Prozesse, die zur Zählung der Stimme führen, in der Hand der Hersteller und können von den Wählerinnen und Wählern nie überprüft werden[7].

Eine weitere Gefahr besteht in der Fehlbarkeit der Technik. Dies betrifft sowohl Gerätefehler, als auch der Schutz gegen Manipulation. Bereits im Oktober 2006 ordneten fehlerhafte Maschinen systematisch Stimmen dem falschen Kandidaten zu[8]. Es ist bis heute ungeklärt, ob dies aufgrund von „Abnutzungserscheinungen“ eintrat, wie die Wahlbehörde behauptet, oder ob Maschinen gezielt manipuliert worden waren[9].

Während Fehler bei manueller Auszählung sporadisch auftreten, transportieren immer gleiche Wahlcomputer die immer gleichen Fehler oder sogar Manipulationen in das ganze Land. Das verfälscht Wahlen im großen Stil. „Bevor Wahlcomputer eingesetzt werden dürfen, muss die Technik für den Bürger transparent und das Manipulationsrisiko minimiert werden“, fordert Andreas Kerzmann vom Aktionsbündnis „Freiheit statt Angst“.

Zudem muss die Technik für den Benutzer beherrschbar gemacht werden. Der Chaos Computer Club berichtet[10] von „massiven Bedienungsschwierigkeiten“ bei der teilweise elektronischen Wahl in Brandenburg 2008, was laut Ulrich Wiesner, einem der Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit, bereits zu einem Rückgang der Wahlbeteiligung in elektronisch wählenden Wahlkreisen führt[11].

Das Aktionsbündnis „Freiheit statt Angst“ appelliert an die Politik, die Öffentlichkeit der Wahl und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wahlergebnisse nicht leichtfertig zugunsten einer technischen Möglichkeit zu verspielen.


Fussnoten:

1. http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-019.html
2. http://itpolicy.princeton.edu/voting/
3. http://itpolicy.princeton.edu/voting/videos.html
4. http://www.abendblatt.de/daten/2007/10/26/808963.html
5. http://www.ccc.de/updates/2007/wahlstift-hack?language=de
6. http://www.heise.de/newsticker/Erneut-Sicherheitsmaengel-bei-Wahlmaschinen-nachgewiesen--/meldung/78226
7. http://www.openrightsgroup.org/wp-content/uploads/orglondonelectionsreport.pdf
8. http://www.heise.de/newsticker/Floridas-Wahlcomputer-fuehren-erneut-Eigenleben--/meldung/80318
9. http://www.heise.de/newsticker/US-Politiker-will-Beweise-fuer-Wahlbetrug-vorlegen--/meldung/53034
10. http://erdgeist.org/CCC-BerichtBrandenburg.pdf
11. http://ulrichwiesner.de/nachrichten.html

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