(openPR) Zur 1. Lesung des Kommunalen Optionsgesetzes erklaert der wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Wir haben unseren Vorschlag auf den Tisch gelegt. Er bietet den Kommunen eine faire Basis dafuer, die Grundsicherung fuer Arbeitsuchende vollstaendig in Eigenregie durchzufuehren. Die Moeglichkeiten, die das Grundgesetz bietet, werden voll ausgeschoepft.
Es ist unredlich, wenn Frau Merkel behauptet, die SPD haette Wortbruch begangen und die Grundgesetzaenderung verhindert. Wenn Herr Koch ankuendigt, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Bundesrat blockieren zu wollen, dann betreibt er Reformverweigerung.
Richtig ist: Eine Grundgesetzaenderung ist im Bundesrat nicht mehrheitsfaehig. Zahlreiche von der Union regierte Laender lehnen eine Grundgesetzaenderung ab. Die Aeusserungen von Frau Merkel und Herrn Koch zeigen deutlich, dass die Union nicht an konstruktiven Verhandlungen interessiert ist. Ihr erklaertes Ziel ist es offenkundig, den Reformprozess zu behindern, indem sie Sand in den Reformmotor streut. Die Moeglichkeit zur Option war offenbar nie wirklich gewollt. Eine solche Opposition hat Deutschland nicht verdient.
Die Opposition ist im Interesse der Arbeitslosen zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aufgerufen. Sie sollte nicht immer auf der Reformbremse stehen. Wir bieten der Union weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit an.
Die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften gewaehrleistet, dass kommunale Traeger und Agenturen fuer Arbeit auf gleicher Augenhoehe handeln und die Leistungsgewaehrung aus einer Hand und unter einem Dach erfolgt.
Die Zeit der Verschiebahnhoefe ist vorbei, wenn die Arbeitsgemeinschaften gemeinsam von kommunalen Traegern und Agenturen fuer Arbeit betrieben werden. Die Institution und deren Interessen sollen nicht mehr im Vordergrund stehen, sondern der Kunde - der Mensch.
Kommunale Traeger und Agentur sollen sich die Verantwortung teilen und sich ergaenzen. Jeder tut das, was er am Besten kann. Damit wollen wir einen ortsnahen und dezentralen Zugang zu allen Leistungen, einen vermittlungsorientierten Kundenservice und eine optimale und bedarfsgerechte Leistungserbringung gewaehrleisten.
Doppelstrukturen gehoeren dann der Vergangenheit an.
Eine Mammutbehoerde entsteht nicht, wenn die Agenturen fuer Arbeit und die Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften gemeinsam die Arbeitslosen betreuen. Beiden ordnet das Gesetz klar umrissene Aufgaben zu.
Wuerden die Kommunen die Grundsicherung fuer Arbeitsuchende im Rahmen der Option in Eigenregie betreuen, waeren jedoch weiter Doppelstrukturen notwendig und Verschiebebahnhoefe weiterhin gang und gaebe.
Die Zusammenfuehrung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Hieran besteht kein Zweifel. Der Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur fuer Arbeit, Frank-Juergen Weise, hat gegenueber dem Ausschuss fuer Wirtschaft und Arbeit bestaetigt, dass dies machbar ist. Jede Kommune hat ab 1. Januar 2005 die Moeglichkeit, im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit den lokalen Agenturen fuer Arbeit in einer Arbeitsgemeinschaft auf gleicher Augenhoehe zusammenzuarbeiten.

