(openPR) Am 1. April 2009 beginnt an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW) in Köln - einem Kooperationspartner der Otto Benecke Stiftung e.V. - zum dritten Mal die Qualifizierungsmaßnahme Suchtberatung für arbeitslose Geisteswissenschaftler/-innen (Fachrichtung Sozialpädagogik und Psychologie) und Mediziner/-innen.
Gegliedert in eine achtmonatige Theoriephase an der Hochschule und ein fünfmonatiges Praktikum innerhalb einer Suchtberatungseinrichtung bereitet diese Studienergänzung praxisorientiert auf eine Tätigkeit in der Prävention und niedrigschwelligen Suchtberatung von Gefährdeten und Suchtkranken vor. Zentrale Inhalte der Theoriephase sind medizinische, psychologische und rechtliche Themen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Behandlung von Suchterkrankungen stehen, sowie die Struktur der Suchthilfe in Deutschland und Konzepte zur Gesundheitsförderung bzw. zur Prävention. Der Erfolg zukünftiger Beratungsgespräche mit Betroffenen wird durch den Erwerb zielgruppenorientierter Gesprächsmethoden- und techniken gesichert. Ergänzend zu den Lehrveranstaltungen finden regelmäßig Exkursionen in Einrichtungen der Suchtberatung statt. Während der Zeit des Praktikums werden die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen in Verbindung mit einer konkreten Aufgabe angewendet und Kontakte zu potenziellen Arbeitsgebern aufgebaut.
Ein mehrstufiges Auswahlverfahren entscheidet über die Teilnahme. Interessierte reichen hierfür zunächst schriftliche Bewerbungsunterlagen bei der Otto Benecke Stiftung e.V. ein. Nähere Auskünfte zur Bewerbung und zur Weiterbildungsmaßnahme sind direkt bei der Otto Benecke Stiftung e.V. erhältlich: Hotline 0228/8163-600, E-Mail
, Internet www.obs-ev.de/aqua/.
Die Studienergänzung Suchtberatung ist Teil des Projektes AQUA „Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt“ der Otto Benecke Stiftung e.V. Das Projekt umfasst berufsspezifische Weiterbildungsangebote für arbeitslose Akademiker/-innen mit und ohne Migrationshintergrund und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. Der Bezug von Arbeitslosengeld (ALG) I oder ALG II bleibt über die Teilnahmedauer bestehen.







