(openPR) Leiharbeit ist seit jeher ein umstrittenes Thema. Wie die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ in ihrer Internet-Ausgabe berichtet, galt diese Art der Arbeit in den 90er-Jahren noch als „moderner Menschenhandel”, in der Ära des Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) wurde sie dann als flexibles Instrument des Arbeitsmarkts genutzt. Momentan steht die Branche politisch wieder unter Druck, weswegen der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) von der Dortmunder Beratungsfirma „Soziale Innovation” ein Gutachten über die Leiharbeit erstellen lassen hat. Davon verspricht sich der NRW-Arbeitsminister ein „ungeschminktes Bild”. Das Fazit ist zwiespältig: Leiharbeitsjobs sind zum einen unsicher und schlecht bezahlt, sie werden zumeist innerhalb von drei Monaten gekündigt, sie ersetzen in einem Viertel der Betriebe auch Jobs der Stammbelegschaft, zum anderen sind sie für viele Arbeitslose eine gute Chance, in einem „richtigen” Job wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden.
Die rot-grüne Koalition hatte im Jahr die gesetzlichen Fesseln der Branche gelöst: Seitdem dürfen Arbeitnehmer auch nur für einen einzigen Auftrag beschäftigt und danach entlassen werden, sie dürfen am gleichen Arbeitsplatz wieder eingestellt und sie können länger als 24 Monate an einen Betrieb ausgeliehen werden. Seither hat sich die Zahl an Leiharbeitern bundesweit mehr als verdoppelt; aktuell steht sie bei 730.000. In NRW beträgt sie momentan 147.000. Doch belegt die Studie auch, dass Leiharbeiter bei gleicher Tätigkeit 35 bis 45 Prozent weniger Lohn als Stammarbeiter erhalten. Dennoch tut sich Laumann schwer damit, die Branche zu kritisieren. Schon 2003 hatte er sich im Bundestag für Lockerungen der Leiharbeit stark gemacht; er sieht in der Studie auch viel Positives: „Die Verdrängung der Stammbelegschaft ist die Ausnahme. Leiharbeiter dienen den Betrieben wie gedacht vor allem zur Bewältigung der Auftragsspitzen.” Außerdem ermögliche Leiharbeit mehr Arbeitslosen einen festen Job zu finden, als es jede Arbeitsbeschaffungsmaßnahme vermag. Einer Rücknahme der früheren Gesetzesänderungen steht Laumann abweisend gegenüber, da sie Betroffenen nicht helfen könnten.
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