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Bundestag billigt elektronischen Personalausweis

19.12.200817:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) OpenLimit unterstützt schon heute alle eID- und Signaturfunktionen des neuen Ausweises

Der deutsche Bundestag hat gestern die Einführung des neuen elektronischen Personalausweises beschlossen. Der elektronische Personalausweis ist ein technisch-innovativer Durchbruch, mit dem die Sicherheit im Online-Geschäftsverkehr deutlich verbessert wird. Nach den bekanntgewordenen Datenmissbrauchsfällen in den letzten Monaten erhalten Bürger und Unternehmen mit dem elektronischen Personalausweis ein Instrument, das die sichere Verwendung ihrer Daten im Internet gewährleistet. Der Ausweis im Scheckkartenformat soll ab November 2010 ausgegeben werden. Bürger und Unternehmen können mit dem „ePA“ typische Personalausweisdaten wie Name, Anschrift und Alter sicher im Internet verwenden und sich damit in der elektronischen Welt verlässlich ausweisen.



OpenLimit-Software für elektronischen Personalausweis gerüstet

Die aktuelle Signatur-Software von OpenLimit unterstützt den elektronischen Personalausweis schon heute. Davon konnten sich die Besucher des dritten nationalen IT-Gipfels in Darmstadt bereits am 20. November 2008 vergewissern. Dort stellte das Schweizer Unternehmen seinen Piloten zusammen mit der TU Darmstadt, Fujitsu Siemens Computers, der Bundesdruckerei und T-Systems vor. OpenLimit ist damit Vorreiter bei der Umsetzung der eCard-Strategie des Bundes. Diese schreibt allgemeine Standards und Schnittstellen vor, die die Kompatibilität von Signatursoftware, Scheckkarten mit elektronischen Identitäts- und Signaturfunktionen und Kartenlesegeräten gewährleisten soll. Wie man den neuen Personalausweis zukünftig einsetzt, können Bürger und Unternehmer auf der kommenden CeBIT in Hannover am Stand von OpenLimit selber ausprobieren.

ePA gewährleistet Sicherheit und Datenschutz im Internet

Bisher müssen Bürger bei allen Online-Services eigene Anmeldeverfahren durchlaufen und separate Passwörter oder PINs verwenden – sowohl gegenüber Behörden als auch privatwirtschaftlichen Anbietern, wie z.B. Online-Shopping oder Online-Banking. Die damit verbundenen Sicherheitsrisiken und Datenschutzdefizite werden mit dem neuen Ausweis behoben. Denn mit der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises kann sein Besitzer frei entscheiden, welche seiner persönlichen Daten – Name, Adresse, Geburtsdatum – er für die Identifizierung übermitteln will. Auch die Internet-Anbieter, die Daten aus einem Personalausweis verwenden wollen, müssen sich vorher mit sogenannten elektronischen Berechtigungszertifikaten ausweisen. So entsteht im elektronischen Geschäftsverkehr eine neue Klasse an Vertrauen.

Qualifizierte elektronische Signatur kann zusätzlich aufgespielt werden

Jeder Ausweis wird mit dem „elektronischen Identitätsnachweis“ ausgestattet sein. Bürger können bei der Abholung des Dokuments entscheiden, ob die Identifikationsfunktion für das Internet ein- oder ausgeschaltet sein soll. Zusätzlich kann eine qualifizierte elektronische Signatur nachgeladen werden. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt und dient der nachweislichen Willensbekundung. Legen sich Besitzer des elektronischen Personalausweises außerdem eine geeignete Signatur-Software und ein Kartenlesegerät zu, müssen sie Anträge, Briefe und Verträge nicht mehr ausdrucken und per Post verschicken. Sie unterschreiben und verwalten ihren Geschäftsverkehr einfach digital.

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