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14. MÜNSTERISCHE SOZIALRECHTSTAGUNG befasst sich mit der Reform der Pflegeversicherung

17.12.200814:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Pflegeversicherung als der jüngste Zweig der deutschen Sozialversicherung ist ebenso wenig frei von Problemen wie die anderen Zweige. Auch hier besteht der Druck, den Beitrag möglichst niedrig zu halten, um die Abgabenbelastung nicht noch weiter zu erhöhen. Gleichwohl musste der Gesetzgeber in der jüngsten Reform beitragswirksame Maßnahmen ergreifen, um die Leistungen den heutigen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.



Die Pflegeversicherung und die jüngste Reform in diesem Bereich waren Gegenstand der diesjährigen 14. Münsterischen Sozialrechtstagung, die unter dem Thema „Die Reform der Pflegeversicherung – Dauerlösung oder politischer Zeitgewinn?“ am 5.12.2008 in den Räumlichkeiten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen stattfand.

Die Tagungsteilnehmer waren sich nach den einführenden Vorträgen von Dr. von Schwanenflügel (Bundesministerium für Gesundheit) und Prof. Dr. Wasem (Universität Duisburg-Essen) einig, dass die Pflegeversicherung als solche auf eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung stößt, zugleich aber nach mehr als zehn Jahren auch Reformnotwendigkeiten bestehen. Hier sind insbesondere die älterwerdende Gesellschaft zu nennen sowie die zunehmende Zahl Dementer und verschiedene Strukturprobleme. Reformelemente sind dabei insbesondere das Konzept der Pflegestützpunkte, eine gewisse Verbesserung der finanziellen Leistungen und der Ausbau der Qualitätssicherung. Prof. Dr. Wasem merkte allerdings kritisch an, dass es sich hier nur um eine – in ihren Einzelheiten grundsätzlich positiv zu bewertende - begrenzte Fortentwicklung statt einer grundlegenden Strukturreform handele. So habe man die Problematik der Abgrenzung von Kranken- und Pflegeversicherung nicht wirklich gelöst, was in der Praxis zu erheblichen Problemen und zum Teil abstrusen Rechtsstreitigkeiten führt. Die Beitragssatzerhöhung auf 1,95 % sei zwar richtig, reiche aber nur bis 2014.

Unter den Praktikern, die am Nachmittag referierten, bestand nahezu übereinstimmend die Einschätzung, dass die Reform zwar für die Verbesserung der Versorgung hilfreich sei, wichtige Weichenstellungen aber ausstehen. So kritisierte der frühere Präsident des Bundesversicherungsamts Dr. Daubenbüchel sehr deutlich, dass die Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und Pflegeversicherung nicht wirklich gelöst sei. Der Vertreter der privaten Pflegekassen Dr. Hilse bemängelte die fehlenden Handlungsmöglichkeiten der privaten Krankenversicherung. Mit Referaten aus der Sicht der Krankenkassen (Dr. Kücking, GKV-Spitzenverband, Sjuts BKK | FTE), der Hausärzte (RA Schütz, Deutscher Hausärzteverband), des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Dr. Berg) und der Pflegedienste (Bölicke, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband) wurden sehr informativ die Details der Reform bewertet.

Insgesamt ergab sich ein vielschichtiges Bild, das sich dahin zusammenfassen lässt, dass die jüngste Pflegereform wichtige Fortschritte gebracht hat; allerdings sind wichtige Grundsatzfragen und strukturelle Maßnahmen in die Zukunft verschoben werden. Die nächste – und hoffentlich etwas grundsätzlichere - Reform ist absehbar.

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