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BKK KM direkt scheidet vor dem Sozialgericht

01.01.200410:00 UhrIT, New Media & Software

(openPR) BKK KM direkt scheitert vor dem Sozialgericht

Die BKK KM direkt hatte gegen einen Bescheid des Bundesversicherungsamtes (BVA), den allgemeinen Beitragssatz von bisher 11,7 % zum 01.10.2002 auf 12,9 % anzuheben, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Köln gestellt. Wie Recherchen von Versicherungsnetz.de ergaben, wurde der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wurde vom Gericht abgelehnt.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn ist die Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen und somit auch für die BKK KM direkt zuständig. Mit einem schriftlichen Bescheid vom 27. September 2002 wurde die BKK KM direkt gezwungen, den allgemeinen Beitragssatz zum 01. Oktober 2002 von bisher 11,7 auf 12,9 % anzuheben. Von dieser Aktion sind weitere günstige Betriebskrankenkassen - z.B. die BKK Mobil Oil - betroffen, da das BVA erklärt hat, keine Beitragssätze mehr unter 12 Prozent zulassen zu wollen.

Die BKK KM direkt hatte gegen diesen Bescheid sofort einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Dadurch sollte erreicht werden, dass der Beschluss des Verwaltungsrates bestehen bleibt. Dieser Beschluss sah vor, dass der Beitragssatz von 11,7 % bis Dezember 2002 erhalten bleibt und erst für Januar 2003 ein neuer Beitragssatz für die BKK KM direkt errechnet werden sollte.

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