(openPR) Die City BKK verlangte Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern. Diese Zahlungen sollen nicht gültig sein. Ein Rentner zog mit der City BKK vor das Sozialgericht Berlin. Seit einem Jahr verlangt die gesetzliche Krankenversicherung von den Mitgliedern Zusatzbeiträge. Jetzt könnte es sein, dass die Kasse zurückzahlen muss.
In der Regel muss eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf das Sonderkündigungsrecht bei Einführung von Zusatzbeiträgen hinweisen. D.h. der gesetzlich Versicherte sollte klar und deutlich im Schreiben über die Erhöhung erkennen, dass er einen Krankenversicherung Wechsel durchführen kann und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Im diesem Fall bei der City BKK war es jedoch nicht der Fall, dass die Kasse diesen Vermerk klar zu erkennen gab. Im Kleingedruckten auf der Rückseite des Schreibens stand der Vermerk. Vor Gericht kam die City BKK damit nicht durch. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Rentner, der geklagt hat, bekam Recht. Die Sache kann unter dem Aktenzeichen S 73 KR1635/10 recherchiert werden. Im Normalfall kann ein gesetzlich Versicherter bei Einführung von Zusatzbeiträgen sofort kündigen und die Krankenversicherung wechseln.
Gesetzliche Krankenversicherung: Zusatzbeitrag Urteil
Ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin entschied über die Rückzahlung des erhobenen Zusatzbeitrages der City BKK. Die City BKK verlange seit letztem Jahr von den Versicherten einen Zusatzbeitrag. Jetzt müssen die Zusatzbeiträge zurück erstattet werden, da nur unzureichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurde.
Die City BKK hat am 01. Juli dieses Jahres geschlossen. Diese Krankenkasse soll beim Zusatzbeitrag geschummelt haben. Seit April 2010 mussten die Versicherten der City BKK Zusatzbeiträge bezahlen. Vor kurzer Zeit lag dieser bei 15 Euro monatlich. Ein Versicherter der City BKK klagte gegen die Krankenkasse. Der Kläger ist Rentner und bekam vor Gericht Recht. Die City BKK muss den Mitgliedern die Zusatzbeiträge zurückzahlen. Rechtskräftig ist das Urteil mit dem Aktenzeichen S 73 KR1635/10 aber noch nicht. Im Bescheid über die Einführung des Zusatzbeitrages wurde unzureichend mit den Vermerk über das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. In der Regel hat der gesetzlich Versicherte das Recht aus einen Krankenversicherung Wechsel, wenn ein Bescheid über die Einführung von Zusatzbeiträgen eintrifft. Der Hinweis, dass der Versicherte kündigen kann wurde nicht auf der Vorderseite vermerkt. Auf der Rückseite des Bescheides der City BKK stand im Kleingedruckten der Hinweis des Sonderkündigungsrechtes.
Zusatzbeiträge der City BKK und die möglichen Auswirkungen
Das Gericht in Berlin hat darauf hingewiesen, dass der Zusatzbeitrag oder seine Erhöhung erst dann wirksam wird, wenn der Versicherte durch die gesetzliche Krankenkasse ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen wurde. Dieser Vermerk muss eindeutig und verständlich für den Verbraucher erkennbar sein. Den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte klar sein, dass bei Einführung der Zusatzbeiträge ein Krankenversicherung Wechsel möglich ist. Jedoch ist unklar, welche Auswirkungen das Urteil auf andere gesetzliche Krankenkassen hat. Der BKK Bundesverband ist der Meinung, dass die City BKK in Berufung gehen wird. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, könnte es sein, dass die anderen Betriebskrankenkassen für den Beitrag der City BKK aufkommen. Der Beitrag liegt bei ca. 21 Millionen Euro.
Mehr Informationen finden Sie unter http://www.krankenversicherung-wechsel.de.








