(openPR) ... und damit wird das Sterben unmöglich gemacht. Auch wenn in Italien das Wachkoma-Urteil des Kassationsgerichts keinen Zweifel daran aufkommen lässt, schicken sich nunmehr Heerscharen von Sterbehilfegegner an, Sturm gegen das Urteil zu laufen.
Eine Sprecherin der Initiative, die Anwältin Rosaria Elefante, nannte es im „Corriere“ eine „unsägliche Barbarei“, wenn man einen Behinderten an Hunger und Durst sterben lasse, so die Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt v. 17.11.08.
34 italienische Verbände bereiten eine Eingabe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor. Sie wollen in Straßburg gegen das Kassations-Urteil und den zugrunde liegenden Entscheid eines Mailänder Berufungsgerichts vom Juli vorgehen.
Es bleibt zu hoffen, dass wir von einer solchen ethischen Zwangsbeglückung hierzulande verschont bleiben, auch wenn mit Unbehagen festzustellen ist, dass die Gegner des Patientenverfügungsgesetzes nichts unversucht lassen, uns von ihrer ethischen Grundauffassung zu überzeugen. Es nimmt daher nicht wunder, dass gegenwärtig eine regelhafte Medienkampagne gestartet wird, in der u.a. behauptet wird, dass es wohl besser sei, ein Patientenverfügungsgesetz nicht zu verabschieden, da im Übrigen alles „klar“ sei. Wenn überhaupt etwas klar in der Debatte zu sein scheint, ist es die Intoleranz der Sterbehilfegegner, die das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als einen imperfekten Autonomieanspruch zu entlarven versuchen. Dies kann und darf nicht gelingen, da die Folgen für den letzten Akt im Leben katastrophal wären.
Lutz Barth













