openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kein Arbeitslosengeld trotz „rechtssicheren“ Anspruches

Bild: Kein Arbeitslosengeld trotz „rechtssicheren“ Anspruches
Kein Arbeitslosengeld trotz ?rechtssicheren? Anspruches
Kein Arbeitslosengeld trotz ?rechtssicheren? Anspruches

(openPR) Jahrelange Beitragsabführung zur gesetzlichen Sozialversicherung, aber im Bedarfsfalle keine Ansprüche auf Leistungen wie Arbeitslosen- oder Insolvenzgeld. Als Ulrich K. in der Presse von dieser Lücke in der Sozialversicherung erfuhr, von der insbesondere mitarbeitende Familienangehörige und Gesellschafter/Geschäftsführer betroffen sein können, ließ er seinen Status bei der Einzugsstelle der Sozialversicherungsbeiträge, seiner Krankenkasse, überprüfen.



Mitarbeitende Familienangehörige, die wie Ulrich K. zwar gutgläubig Beiträge zur Sozialversicherung abführen, deren Tätigkeit aber tatsächlich mit normalen Beschäftigungsverhältnissen nicht vergleichbar ist, sind tatsächlich häufig nicht versicherungspflichtig. Ulrich K. erfüllt in seiner Person eine Vielzahl von Kriterien, die seine Tätigkeit von einem normalen Beschäftigungsverhältnis unterscheiden. Der gelernte staatlich geprüfte Nachrichtentechniker arbeitete zwar im offiziell auf seine Ehefrau angemeldeten Betrieb, doch faktisch handelte es sich um sein eigenes Unternehmen, in dem er verantwortlich die Entscheidungen traf und für das er auch finanziell geradestand. Seiner Frau, selbst anderweitig berufstätig, fehlten für die Führung des Unternehmens sowohl die Zeit als auch die technischen Grundvoraussetzungen. Hr. K. bürgte überdies für das Unternehmen, trat seine Lebensversicherung für einen Firmenkredit ab, und das Grundstück der Eheleute diente als Sicherheit für diverse Darlehen. Dass die Anmeldung auf den Namen seiner Ehefrau erfolgte, begründete sich allein darin, dass Herr K. die Tätigkeit zunächst nebenberuflich ausüben wollte, doch aus wettbewerbsrechlichen Gründen war eine Anmeldung auf seinen Namen nicht möglich. Nach 3 Jahren kündigte er seine Arbeitsstelle, um sich fortan nur noch um das Familienunternehmen kümmern zu können.

Trotz dieser zahlreichen Kriterien, die im Falle von Ulrich K. gegen eine abhängige Beschäftigung und damit für eine Sozialversicherungsfreiheit sprachen, entschied die prüfende Einzugsstelle, dass er sozialversicherungspflichtig sei. Wenigstens, so glaubte Herr K., hätte er nun Rechtssicherheit und würde im Falle von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz auch die entsprechenden Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, denn in einem Gespräch der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 17./18.03.2005 wurde vereinbart, dass die Bundesagentur für Arbeit zusagt, die Entscheidung der Einzugsstelle im Leistungsfall zu akzeptieren. Diese offizielle Absprache der Versicherungsträger soll gerade Personen wie Herrn K., deren Sozialversicherungspflicht jedenfalls zweifelhaft ist, davor bewahren, einerseits zur Beitragsabführung aufgrund des Feststellungsbescheides verpflichtet zu sein und dennoch keine Leistungen zu erhalten.

Als das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben werden musste, erlebte Ulrich K. jedoch eine böse Überraschung. Unter Vorlage des Bescheides, der seine Sozialversicherungspflicht feststellte und der auch noch ausdrücklich den Hinweis enthielt, dass dieser im Leistungsfall der Agentur für Arbeit vorzulegen sei, beantragte er Arbeitslosengeld. Anstatt unter Berücksichtigung ihrer eigenen Zusage seine Sozialversicherungspflicht als gegeben zu akzeptieren, lehnte die Agentur für Arbeit den Antrag ab und begründete dies damit, nach Prüfung seiner Tätigkeit sei von einer Arbeitnehmereigenschaft nicht auszugehen. Eine solche Prüfung hätte die Agentur für Arbeit jedoch schon aufgrund ihrer eigenen Zusicherung gar nicht erst vornehmen dürfen, doch auch im anschließenden Widerspruchsverfahren kam die Agentur für Arbeit wiederum zu dem Ergebnis, dass Herr K. nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei und daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.

Ulrich K. bleibt nun nur der Klageweg, obwohl er alles getan hat, die auch von den Sozialversicherungsträgern zugesagte Rechtssicherheit zu erlangen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 258274
 968

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kein Arbeitslosengeld trotz „rechtssicheren“ Anspruches“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Financial Networx GmbH

Bild: Arbeitnehmer verschenken 26 Milliarden Euro im Jahr für ihre AltersvorsorgeBild: Arbeitnehmer verschenken 26 Milliarden Euro im Jahr für ihre Altersvorsorge
Arbeitnehmer verschenken 26 Milliarden Euro im Jahr für ihre Altersvorsorge
Durch intelligente Gehaltsoptimierungsmaßnahmen kann jeder Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 80 Euro im Monat sparen, ohne dass sich sein bisher ausgezahltes Einkommen verändert. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Umwandlung eines Teils seines Gehalts in Vorsorgebeiträge, der so genannten Entgeltumwandlung. Aber trotz der attraktiven Bedingungen machen nicht alle Arbeitnehmer davon Gebrauch. Bei vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern herrscht Unwissenheit und Unsicherheit über die Möglichkeiten und Vorteile der ste…
Bild: Die Abkehr aus der Sozialversicherung als innovativer Benefit für Fach- und FührungskräfteBild: Die Abkehr aus der Sozialversicherung als innovativer Benefit für Fach- und Führungskräfte
Die Abkehr aus der Sozialversicherung als innovativer Benefit für Fach- und Führungskräfte
Deutschlands Unternehmen beklagen nach wie vor einen Mangel an geeigneten Fachkräften. Wie der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) aktuell berichtet, werden alleine 95.000 Ingenieure händeringend gesucht. Wie aber diesen Mangel beheben? Viele Betriebe versuchen über neue Vergütungsmodelle und –zusatzleistungen, so genannte „flexible Benefits“, neue Angestellte zu gewinnen. Und so werden neue Firmenwagen bestellt, Firmenkindergärten eröffnet, flexiblere Arbeitszeiten eingerichtet und Einkaufsgutscheine verteilt. Aber was kann man tun, wenn all…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Arbeitslosengeld während WeiterbildungBild: Arbeitslosengeld während Weiterbildung
Arbeitslosengeld während Weiterbildung
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 10.12.2019 zum Aktenzeichen B 11 AL 4/19 R entschieden, dass Arbeitslosengeld bei einer Weiterbildung weiter zu gewähren ist. Aus dem Terminsbericht des Bundessozialgerichts Nr. 55/19 vom 10.12.2019 ergibt sich: Der Kläger nahm an einer nach § 81 SGB III geförderten Umschulung zum Kfz-Mechatroniker teil und …
Bundesagentur für Arbeit – Ausgaben für Arbeitslosengeld verringert
Bundesagentur für Arbeit – Ausgaben für Arbeitslosengeld verringert
Gab die BA im Jahr 2004 noch 29,1 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld aus, waren es 2008 nur noch 13,9 Milliarden Euro. Die Gründe dafür sind vielfältig: Vor allem hat die gute Konjunktur dazu beigetragen, dass sich die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld 2008 gegenüber 2004 mehr als halbiert hat. Allein 2008 fanden 1,8 Millionen zuvor arbeitslose …
Bild: Der Sozialticker informiert: Die Arbeitsagentur muss umfassend beratenBild: Der Sozialticker informiert: Die Arbeitsagentur muss umfassend beraten
Der Sozialticker informiert: Die Arbeitsagentur muss umfassend beraten
Mitarbeiter der Arbeitsagentur müssen bei Beratungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit darauf hinweisen, dass durch einen verschobenen Antrag auf Arbeitslosengeld ein günstigeres Ergebnis erzielt werden kann. Wird das versäumt, dürfen deshalb benachteiligte Arbeitslose ihre ursprüngliche Meldung zurückziehen und ein neues Datum für den Erstbezug von …
Bild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zu Aufhebungsvertrag und Hinweispflicht ArbeitgeberBild: Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zu Aufhebungsvertrag und Hinweispflicht Arbeitgeber
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt zu Aufhebungsvertrag und Hinweispflicht Arbeitgeber
… arbeitslos zu melden. Kommt es anschliessend im Rahmen von Verhandlungen zu einem Aufhebungsvertrag wird oft nicht darauf hingewiesen, dass es später bei dem Bezug von Arbeitslosengeld zu Nachteilen, insbesondere einer Sperrzeit oder einem Ruhen von Ansprüchen kommen kann. Unterlässt es der Arbeitgeber hierauf hinzuweisen, stellt sich die Frage ob der …
Bild: Der Sozialticker informiert: Härtefall im Sinne des Paragraphen 7 Absatz 5 SGB IIBild: Der Sozialticker informiert: Härtefall im Sinne des Paragraphen 7 Absatz 5 SGB II
Der Sozialticker informiert: Härtefall im Sinne des Paragraphen 7 Absatz 5 SGB II
… 15.04.05 - L 2 B 7/05 AS ER - ASR 2005, 61). Dieses Ziel würde konterkariert, wenn der Antragsteller gezwungen werden würde zur Erhaltung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II seine Ausbildung abzubrechen. Das kann ihm nicht zuletzt im Hinblick auf die Intension des Gesetzgebers “fördern und fordern” nicht zugemutet werden. Bei dem Vorliegen eines Härtefalls …
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
Trotz Ehevertrag sollen Unternehmer die Altersvorsorge des anderen Ehegatten wohl gewährleisten
… Ehegatten auch einen Ehevertrag vereinbaren, der den Zugewinnausgleich ausschließt und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Dies gilt auch für den Fall des Anspruches auf Zugewinnausgleich in dem ein Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird. Der Ausschluss des Zugewinnausgleichs kann allerdings, …
Arbeitslosengeldberechnung teilweise falsch
Arbeitslosengeldberechnung teilweise falsch
… man seinen Job nicht verlieren, geht man Kompromisse ein. Gerade jetzt ist es für Arbeitslose wichtig bestimmte Regeln zur Berechnung ihres Arbeitslosengeldes selbst zu kennen. Sachbearbeiter vergessen oftmals die Sonderregelungen. Es gibt Sonderregelungen auf die der Antragssteller hinweisen muss, dies sogar schriftlich. Berechnungszeitraum verlängern Hat …
Bild: Autogrammkarten für Ursula und Angela und für Arbeitslosengeld 1Bild: Autogrammkarten für Ursula und Angela und für Arbeitslosengeld 1
Autogrammkarten für Ursula und Angela und für Arbeitslosengeld 1
… Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) zurück. Der BFFS fordert seit Jahren eine dringende Reformierung des Gesetzes für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch. „Das Arbeitslosengeld-1-Gesetz für kurz befristet Beschäftigte, zu denen auch wir Film- und Fernsehschaffende gehören, greift nicht“, erläutert Heinrich Schafmeister, Mitglied …
Neue Studie stellt klar: Schauspieler in Deutschland – Viel Glamour, wenig Geld
Neue Studie stellt klar: Schauspieler in Deutschland – Viel Glamour, wenig Geld
Reform zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 geht an der Realität vorbei Als im Juni 2009 das Änderungsgesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1, mit dem die Bundesregierung die soziale Benachteiligung von Schauspielern aufheben wollte, den Bundestag passierte, begrüßte der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) einerseits diese Entwicklung. …
Die neue Gründungsförderung: Wer sind die Gewinner und Verlierer? - Viele Gründungswillige müssen vor dem 30.06.2006 handeln
Die neue Gründungsförderung: Wer sind die Gewinner und Verlierer? - Viele Gründungswillige müssen vor dem 30.06.2006 handeln
… neuen Gründungsförderung geeinigt, die Ich-AG und Überbrückungsgeld nachfolgen soll. 15 Monate lang gibt es künftig Förderung: Die ersten neun Monate in Höhe des Arbeitslosengeld-I-Anspruchs zuzüglich 300 Euro, anschließend nach Ermessen des Arbeitsvermittlers noch einmal sechs Monate lang pauschal 300 Euro. Wer sind die Gewinner und Verlierer der Neuregelung? …
Sie lesen gerade: Kein Arbeitslosengeld trotz „rechtssicheren“ Anspruches