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Investitionszulage-Ost wird bis 2006 verlängert

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Union stimmt zu

4. März 2004: Zur heute erfolgten Verabschiedung des Investitionszulagengesetzes 2005 (BT-Drs. 15/2249) im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB und der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:

Das Investitionszulagengesetz 1999 läuft Ende 2004 aus. Danach wurde die Anschaffung und Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den östlichen Bundesländern mit einer Investitionszulage von 12,5% bzw. bei kleinen und mittleren Unternehmen mit 25% unterstützt. Auf diese Investitionszulage besteht ein Rechtsanspruch, so dass die Unternehmen Planungssicherheit hatten. Nach Untersuchungen der Universität Münster hat allein die Investitionszulage seit 2000 Investitionen in Höhe von 13 Mrd. Euro angestoßen und damit rund 170.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert.

Ein ersatzloses Auslaufen zum Jahresende war nach Meinung aller Bundesländer und Bundestagsfraktionen nicht hinnehmbar, da die Wachstumsraten im Osten nach wie vor geringer als im Westen sind, nach wie vor Standortnachteile durch Erreichbarkeitsdefizite, eine schwächere Eigenkapitalausstattung und eine um 30% geringere Arbeitsproduktivität bestehen. Insbesondere der seit 1998 wieder stark zunehmenden Abwanderung junger Menschen muss durch eine weitere direkte Investitionsförderung begegnet werden.

Der im Bundesrat einstimmig und am heutigen Donnerstag im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend verabschiedete Gesetzentwurf sieht jetzt eine Verlängerung der Investitionszulage für 2 Jahre bis Ende 2006 vor. Der Förderumfang bleibt identisch, allerdings fällt aufgrund von Vorgaben der EU die Förderung von Ersatzinvestitionen sowie für Investitionen des Handwerks und des innerstädtischen Handels weg und es gilt ein neuer, eingeschränkter Begriff für kleine und mittlere Unternehmen. Dies führt in etwa zu einer Halbierung des bisherigen Fördervolumens von 1.174 Mio. Euro auf das neue Fördervolumen von 601,3 Mio. Euro in den Jahren 2005 und 2006.

Mit dem Gesetz werden im Osten Deutschlands die dringend benötigten weiteren Investitionen angestoßen, um der Abwanderung junger Menschen zu begegnen.

Autor(en): Manfred Kolbe, Dr. Michael Meister

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen BundestagPlatz der Republik 1, 11011 Berlin

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 2001

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