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"Unwahre Berichterstattung" - Kammergericht untersagt dem RBB Verbreitung eines Tonbandmitschnitts

31.10.200810:46 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Das RBB Magazin "Klartext" hatte am 2. Juli 2008 in einer Verdachtsberichterstattung schwere Vorwürfe einer "Interessengemeinschaft" ehemaliger Eltern und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung "Alte Ziegelei Rädel" gegen eine damals leitende Mitarbeiterin der Einrichtung, Angelika Gilde, gesendet. Der Beitrag von Gabi Probst endete mit einem illegalen Tonmitschnitt eines Schülers aus dem Jahre 2005, zu dem "Klartext" weder der Beschuldigten noch der Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hatte. "Klartext" behauptete, "Frau Gilde soll 30 Minuten" auf dem Kind gesessen haben. Angelika Gilde hatte nach der Sendung erklärt, dass das Kind auf ihrem Schoß gesessen habe.



In erster Instanz hatte das Landgericht Berlin - damals in Unkenntnis der ungeschnittenen Tonaufnahme - dem RBB nicht untersagt, diesen Tonmitschnitt zu senden bzw. dessen Inhalte zu verbreiten. Der RBB sendete wiederholt Auszüge des Mitschnitts in "Brandenburg Aktuell" und stellte den Text auf seine Internetseite,

Mit Beschluss vom 23. Oktober 2008 hat nun in zweiter Instanz der 10. Zivilsenat am Berliner Kammergericht dem RBB und der Autorin Gabi Probst bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, die Tonaufnahme oder den Text der Tonaufnahme, so wie vom RBB gesendet, zu verbreiten.

In dem Beschluss heißt es u.a. dazu:
"... bei der im Kontext der Anmoderation gesendeten Tonbandaufnahme handelt es sich insgesamt um eine unwahre Berichterstattung (...). Auch in dem Fall, dass die berichteten Tatsachen für sich gesehen allesamt der Wahrheit entsprechen, ist die erforderliche journalistische Sorgfalt nicht gewahrt, wenn die Äußerungen im Kontext und in der Art und Weise ihrer Darstellung einen falschen Eindruck erwecken, der bei Mitteilung einer verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint. Auslassungen und fehlenden klarstellende Hinweise führen dann zu einer unwahren Berichterstattung (vgl. BGH, NJW 2006, 601, 603, zit. nach juris Rdnr. 18; Paschke/Breutz, Hamburger Kommentar, Gesamtes Medienrecht, 39. Abschnitt Rdnr. 29). Die Antragstellerin [Frau Angelika Gilde] hat durch Einreichen der vollständigen Tonaufnahme glaubhaft gemacht, dass erhebliche Auslassungen hier vorliegen. Der Senat hat die vollständige Aufnahme ebenso wie den gesendeten Beitrag in Augenschein genommen und miteinander verglichen. Aus der vollständigen Aufnahme ergibt sich, dass über längere Zeit das Weinen und Klagen eines Mädchens zu hören ist. Der Senat hat jedoch selbst vernommen, dass das Mädchen an einer Stelle der Aufnahme die Worte "Ich fall gleich runter" äußert, was dafür spricht, dass die Antragstellering - wie sie an Eides Statt versichert hat - das Mädchen auf dem Schoß hatte. (...) Es hätte nach Ansicht des Senats, um dem Vorwurf unwahrer Berichterstattung zu entgehen, in jedem Fall die weitere Äußerung des Kindes ("Ich fall gleich runter") mitgesendet werden müssen."

Just zu dieser herausgeschnittenen Stelle hatte der RBB durch seine Rechtsvertretung später eine eidesstattliche Versicherung eines Rechtsanwaltes dem Landgericht vorgelegt, in der dieser fälschlicherweise behauptet, das Kind hätte dort gesagt: "Frau Gilde, steig jetzt runter!".

Die Intendantin des RBB, Dagmar Reim, hatte in einer Stellungnahme auf eine formale Programmbeschwerde Anfang Oktober noch geschrieben:
"Im Übrigen wurde visuell auf zwei Arten deutlich gemacht, dass es sich hier nicht um eine ununterbrochene Tonaufnahme handelt: zum einen durch bildliche Schnitte und Überblendungen, die jeweils Zeitsprünge verdeutlichen, zum anderen durch den am unteren Bildrand anlaufenden Crawl, der die einzelnen Textabschnitte durch Punkte voneinander trennt, die gemeinhin bei Zitaten Auslassungen symbolisieren."

Gleich die erste Auslassung ("Frau Gilde, ich fall gleich runter") war aber weder durch einen bildlichen Schnitt, noch eine Überblendung noch durch Punkte im Text gekennzeichnet.

Dr. Detlef Hardorp
Bildungspolitischer Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg

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