Einstweilige Verfügung gegen Herrn Werner Siepe und die VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH
(openPR) Jena, 18. August 2010. Wegen unlauteren Wettbewerbes hat das Landgericht Erfurt - Kammer für Handelssachen - auf Betreiben der PWB Rechtsanwälte (Jena) und des Deutschen Verbraucherschutzringes e.V. (DVS) unter dem 03.08.2010 zum AZ: 1 HKO 124/10 eine einstweilige Verfügung erlassen. Im Rahmen der Studie „Anlegerschützer zwischen Dichtung und Wahrheit“ hat Herr Werner Siepe für die Versicherungsberater-Gesellschaft mbH über die Verbindungen des Herrn Rechtsanwaltes Philipp Wolfgang Beyer zum DVS - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. und weiteren Organisationen berichtet. Im Rahmen dieser Berichterstattung hat der Autor der „Studie“ Siepe unwahre, ruf- und wettbewerbsschädliche Behauptungen aufgestellt. Das Landgericht Erfurt hat diesem Treiben ein Ende gesetzt und Herrn Siepe und dem VERS das wettbewerbswidrige Verhalten bei empfindlicher Strafandrohung untersagt. PWB Rechtsanwälte werden über die ergangene einstweilige Verfügung hinaus Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen die §§ 185, 186 und 187 StGB gegen Herrn Siepe und den Geschäftsführer der VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mbH, Herrn Hans-Hermann Lüschen, stellen.
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