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DGHO erwirkt einstweilige Verfügung gegen Süddeutsche Zeitung

12.01.201115:19 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Berlin, 12. Januar 2011 – In ihrer Ausgabe vom 29. September 2010 hat die Süddeutsche Zeitung (SZ) in einem unter der Überschrift „Stiller Abschied von den Kugelzellen“ veröffentlichten Artikel eine Reihe grob unwahrer Behauptungen über die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. aufgestellt. Die DGHO hat daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die SZ erwirkt, die ihr die Wiederholung dieser unwahren Behauptungen gegen Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt. Der Verlag der Süddeutschen Zeitung hat inzwischen auf Rechtsmittel verzichtet und die einstweilige Verfügung als abschließende Regelung anerkannt.

Unwahr ist neben dem im Artikel geäußerten Vorwurf, die DGHO habe eine Änderung einer Leitlinie „vertuscht“, insbesondere auch die Behauptung, die DGHO habe ihre Stellungnahme zu den Ursachen der Blutveränderungen Claudia Pechsteins „still und heimlich entsorgt“. Richtig ist das Gegenteil: Die von der DGHO am 15. März 2010 veröffentlichte Pressemitteilung zur Causa Pechstein (Überschrift „Blutveränderungen bei Claudia Pechstein durch Kugelzell-Anomalie verursacht“) steht nach wie vor und in unveränderter Form unter www.dgho.de zum Abruf bereit. Davon abgesehen ist die von der SZ skandalisierte Frage, ob Pechstein an einer Xerozytose oder einer Sphärozytose leide, für die Kernaussage der Stellungnahme von der Fachgesellschaft auch bedeutungslos: beide Varianten angeborener Blutzellanomalien sind gleichermaßen geeignet, die bei Pechstein festgestellten Blutveränderungen zu erklären.

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