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Anhörung gibt der Opposition Recht

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bundestags-Anhörung zum Kommunalen Optionsgesetz

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zu dem Kommunalen Optionsgesetz der Regierungskoalition am Montag, den 26.4.2004 in Berlin erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:

Die Aussagen der Wissenschaftler und insbesondere der Praktiker in der Anhörung zum Kommunalen Optionsgesetz der Regierungskoalition haben alle Argumente der CDU/CSU Bundestagsfraktion bestätigt:

- Der Gesetzentwurf setzt nicht das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens um,

- Wenn es zu der beabsichtigten Konstruktion als Organleihe kommt, wird keine Kommune von der Option Gebrauch machen,

- Sinn der Optionsregelung aus dem Vermittlungsverfahren war die Nutzung der kommunalen Kompetenzen; dies geht nur bei einer eigenverantwortlichen Trägerschaft, nicht aber bei der von Rot-Grün vorgeschlagenen Organleihe,

- Das Arbeitsgemeinschaftsmodell stößt auf erhebliche, auch juristische, Bedenken, da die Verantwortung nach außen und nach innen nicht klar geregelt ist und es daher sehr wahrscheinlich zu einer Unzahl von Rechtsstreitigkeiten kommen wird,

- Ohne eine Regelung der Unterkunftskosten im Sinne der Zusage, dass den Kommunen am Ende 2,5 Mrd. € übrig bleiben sollen, wird es zu keinem funktionierenden Optionsgesetz kommen.

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