(openPR) Befürchtungen über Einschränkungen der nationalen Gesetzgebungskompetenzen unbegründet
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zu den Verhandlungen über das internationale Dienstleistungsabkommen (GATS) erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dagmar Wöhrl und die Berichterstatter zur Außenwirtschaft, Erich G. Fritz und Dr. Michael Fuchs:
Die Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit hat eindrucksvoll die Auffassung von CDU und CSU bestätigt, dass es durch GATS weder zu einer Beeinträchtigung von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge noch zu Privatisierungen kommen wird. Befürchtungen über Einschränkungen der nationalen Gesetzgebungskompetenzen sind völlig unbegründet, da die Struktur des GATS-Übereinkommens der freien und souveränen Entscheidung jedes Landes überlässt, ob und in welchem Umfang bestimmte Verpflichtungen übernommen werden und das GATS-Übereinkommen ausdrücklich das Recht der WTO-Mitglieder anerkennt, die Einbringung von Dienstleistungen zur Regelungen ihrer nationalen politischen Ziele zu erreichen. CDU und CSU haben sich in der Vergangenheit immer für ein höheres und ausgewogeneres Niveau auch bei den Dienstleistungen ausgesprochen. Dieser Weg sollte auch von der Bundesregierung und von der sie tragenden Fraktionen konsequent weitergeführt werden.
Die laufende WTO-Verhandlungsrunde bietet die Chance, Dienstleistungsmärkte schrittweise weiter zu öffnen. Von dieser Öffnung wird insbesondere die deutsche Wirtschaft erheblich profitieren. CDU und CSU fordern die Aufhebung des von der Regierungskoalition beschlossenen Parlamentsvorbehalts, um die Verhandlungen voranzubringen und nicht den Abschluss im Januar 2005 zu gefährden.
