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Zwischen Finanzkrise und heimlicher Steuererhöhung

(openPR) Beratungsunternehmen Ecovis zu aktuellen Steuer- und Wirtschaftsfragen

Berlin, 23 Oktober 2008 – Keine Kreditklemme für mittelständische Unternehmen, aber „deutlich höhere Kreditzinsen“ erwartet Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied des Beratungsunternehmens Ecovis, als Folge der Finanzkrise. „Vor allem aber müssen sich die Unternehmer nach unseren Beobachtungen auf eine strengere Bonitätsprüfung einstellen.“ Immer wichtiger wird daher die professionelle Vorbereitung und Begleitung von Kreditgesprächen, die Ecovis seinen Mandanten anbietet. Neben dem Thema Finanzkrise, das letztlich alle Bürger betrifft, beschäftigt viele Unternehmerfamilien vor allem die Frage, wie die immer noch nicht verabschiedete Erbschaftsteuerreform letztlich ausfallen wird. „Es ist unzumutbar, dass die Unternehmen immer noch im Unklaren gelassen werden und dann in wenigen Wochen bis zum Jahresende weit reichende Entscheidungen treffen müssen“, kritisiert Rüchardts Vorstandskollege Wolfgang Grieger. „Immerhin gehen die bisher erzielten Kompromisse zur Verschonungsregelung für Betriebsvermögen in die richtige Richtung.“ Gespannt sind die Ecovis-Experten, wie das für Dezember erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale ausfallen wird. Ein von Ecovis durchgeführter internationaler Vergleich zeigt ganz unterschiedliche Regelungen, wobei die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur in fünf der untersuchten 26 Länder voll absetzbar sind. Ein viel schlimmeres Problem für die meisten deutschen Steuerzahler ist jedoch, so Prof. Dr. Peter Lüdemann, Vorstand von Ecovis, „die kalte Progression, bei der sich der Fiskus unter der Hand an der Inflation bereichert“.



Denn Deutschland gehört zu den Staaten, die in ihrem Steuertarifsystem nicht berücksichtigen, dass Einkommenssteigerungen teilweise oder sogar ganz wieder durch höhere Preise aufgefressen werden. Verschärft wird das Problem zudem durch die progressiv ansteigenden Steuersätze. Dies hat dazu geführt, dass der Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent (wenn man von der „Reichensteuer“ absieht) schon bei einem Einkommen von 52 152 Euro oder dem 1,3-fachen des Durchschnittseinkommens zu zahlen ist. Vor 50 Jahren war der Spitzensteuersatz zwar höher, setzte aber erst beim 21-fachen des Durchschnittseinkommens ein. „Wenn die Entwicklung so weiter geht, kann man sich ausrechnen, wann wir praktisch eine Flat Tax für jedermann von 42 Prozent haben“, bringt Lüdemann das Problem auf den Punkt.

Von 29 untersuchten Ländern nehmen übrigens 17 in ihrem Steuertarif Rücksicht auf die Inflation:
•In sieben Ländern, darunter den USA und Frankreich, wird die Teuerung entweder direkt in der Einkommensteuertarif-Formel einbezogen oder es besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten anzupassen.
•In vier Ländern geschah dies in den vergangenen Jahren ohne gesetzlichen Zwang.
•Praktisch keine kalte Progression gibt es in Ländern mit einem Einheitssteuersatz (Flat Tax).

Was dagegen die steuerliche Behandlung der Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte und zurück angeht, schneiden Deutschlands Pendler selbst mit der jetzigen strittigen Regelung besser ab als in vielen anderen Ländern, die Ecovis verglichen hat:
•So haben zum Beispiel die USA und Russland mit sieben weiteren Staaten gemeinsam, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als Privatsache gelten und daher steuerlich überhaupt nicht abzugsfähig sind.
•Nur teilweise absetzbar sind sie in zwölf der untersuchten 26 Länder. Zum Beispiel kann in Tschechien ein Arbeitgeber die von ihm übernommenen Fahrtkosten seiner Arbeitnehmer als Betriebsausgaben absetzen, sofern die Erstattung im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Der Arbeitnehmer muss sie aber wie normales Einkommen versteuern. In Großbritannien sind die Fahrtkosten für den Weg von und zur Arbeit nur dann steuerlich absetzbar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer temporär an einen anderen Einsatzort entsendet. In der Schweiz sind Fahrtkosten zwar im Prinzip unbegrenzt abzugsfähig. Wird jedoch ein Privatauto benutzt, sind sie nur dann steuerlich absetzbar, wenn die Zeitersparnis gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als eine Stunde pro Tag beträgt.

Vergleichsweise gut fahren Arbeitnehmer in Slowenien, wo sie ein gesetzliches Recht auf Kostenersatz haben, den der Arbeitgeber innerhalb gewisser Grenzen abgabenfrei auszahlen kann. Österreicher können für die Fahrten von und zur Arbeitsstätte einen Pauschalbetrag von 291 Euro direkt von der Einkommensteuer abziehen. Wenn die einfache Fahrtstrecke länger als 20 Kilometer ist, wird ihnen je nach Entfernung eine zusätzlicher Abzugsbetrag bis zu 3.372 Euro gewährt. Mit der jetzigen deutschen Regelung vergleichbar ist die dänische: null Cent je Kilometer für die ersten 24 Kilometer, 25 Cent zwischen 24 und 100 Kilometern und 12 Cent für jeden weiteren.

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