(openPR) BERLIN. Zu Berichten, wonach Angehörige der Anti-Terroreinheit GSG 9 Mitarbeiter des Technischen Hilfswerkes (THW) beim Wiederaufbau des zerstörten Trinkwassernetzes im Irak vor möglichen Anschlägen schützen, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg :
Der Einsatz von Beamten des Bundesgrenzschutzes im Ausland ist eindeutig in § 8 Bundesgrenzschutzgesetz geregelt. Danach kann der BGS im Einzelfall zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben im Ausland verwendet werden. Die Verwendung ist nur für humanitäre Zwecke oder zur Wahrnehmung dringender Interessen der Bundesrepublik Deutschland und im Einvernehmen mit dem Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die Maßnahme stattfinden soll, zulässig.
Die dauerhafte Absicherung von humanitären Aufgaben ist grundsätzlich Aufgabe der Bundeswehr. Nur im Einzelfall, zur Rettung von Personen aus einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben kann die GSG 9 eingesetzt werden.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert den Bundesminister des Inneren auf, die Gründe für seine Entscheidung zur Entsendung darzulegen. Wenn die BGS-Einheit die THW-Mitarbeiter vor möglichen Anschlägen schützen soll, verlangt die FDP Aufklärung darüber, mit welchen Befugnissen die Polizisten des Bundes ausgestattet sind.








