(openPR) 08.10.2008 - Anzeige gegen Kölner Richterin und Kölner Staatsanwalt im „Domskandal- Veterinär- Taubenkiller-Proze?
Wird mit Hilfe der Kölner Justiz und Vitamin „B“ der vermutlich vorhandene Kölner Klüngel
oder „Filz“ geschützt und oder gedeckt?: Musste man, wie schon seit Dezember 2007 bekannt geworden und vorher abgesprochen war, das Hauptverfahren gegen den aus Bonn angereisten Haupttäter auf Biegen und Brechen mit geistigen Klimmzügen zur Einstellung bringen? Warum?: Um die Folgeverfahren gegen den
Veterinär und die Dombaumeisterin „platzen“ zu lassen? Hat das etwas mit Rechtsstaatlichkeit zu tun?
Nach einem skandalösen Fehl-Urteil gegen den auf frischer Tat betroffenen Tatverdächtigen, die Öffentlichkeit sprach vom „Taubenkiller“, ist gegen die vorsitzende Richterin und den Sitzungsstaatsanwalt Anzeige wegen
- Verdacht der Begünstigung im Amt,
- Verdacht der Strafvereitelung im Amt,
- Verdacht der Rechtsbeugung u.a.,
- sowie begründete Dienstaufsichtsbeschwerde
erstattet worden.
Gegen den Haupttäter war unter anrüchigen und anderen nicht nachvollziehbaren Begründungen das Verfahren wegen Töten von Tieren eingestellt worden. Die Anzeige wurde erstattet von der Arbeitsgruppe Stadttauben Köln, dem Politischen Arbeitskreis für Tierrechte in Europa, Pakt e.V, Düsseldorf und dem Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche e.V., Kirchheimbolanden.
Hierzu wird auf die grundlegende und beweisführende Originalanzeige und Ermittlungsakte vom Oktober 2006 verwiesen:
Der Veterinär der Stadt Köln will von nichts wissen:
- Obwohl er vorher über Monate hinweg über Jegliches vorgewarnt war und
- das strafrechtliche Tun, das Töten von Wirbeltieren ohne ersichtlichen Grund in seinem amtlichen Dienstbereich duldete und
- gemäß derzeitigem Sachstand das Handeln des bei Tatausführung beobachteten vermutlichen „Taubenkillers“ durch Untätigkeit begünstigte.
- Bedient er sich verwerflicher Machenschaften bzw. so genannter Erfüllungsgehilfen?
Die Dombaumeisterin will angeblich von nichts wissen,
- obwohl sie über Monate hinweg über Täterperson und der Problematik mit dem Veterinär vorgewarnt und in Kenntnis war,
- obwohl sie eigen- und hauptverantwortlich den Schlüssel für das Domgelände dem von Zeugen bei der Tatausführung beobachteten, von ihr vermutlich angeheuerten Taubenmörder ausgehändigt hatte.
Oder handelt es sich in Köln um exterritoriales Gebiet mit gesetzesfreien Zonen für bestimmte Personen ?
Warum eigentlich bedient man sich in Köln solch rüder „Auftragsmethoden“ zur Taubenreduzierung? Seit 2003 empfiehlt die Arbeitsgruppe Stadttauben Köln der Kölner Stadtverwaltung und den Parteien, das Konzept der Bundesarbeitsgruppe zur tierschutzgerechten Verminderung von Stadttauben auch in Köln einzuführen. Das Konzept geht einher mit einer Ersparnis von 80% Reinigungskosten und weniger Bürgerbeschwerden. Seit 2003 wird aber die Einführung des Konzeptes in Köln von der Stadtverwaltung, vertreten durch den Amtsveterinär, verhindert, während es in mehr als 40 anderen Städten erfolgreich
eingesetzt wird. Das Engagement der Städte Aachen, Frankfurt und Bad Kreuznach zur tierschutzgerechten Verminderung von Stadttauben wurde von den Umweltministerien NRW, Hessen und Rheinland-Pfalz sogar mit einem Geldpreis ausgezeichnet.
Zählt in Köln etwa nicht das Tierschutzgesetz, weil es ein Bundesgesetz und kein „Kölner Gesetz“ ist?
Die Kölner Verwaltung entzieht sich nicht nur seit Jahren ihren Aufgaben, sondern hat – ohne sich fachliche Beratung z.B. bei anderen Städten mit diesbezüglicher Erfahrung einzuholen – in den letzten Jahren weit mehr als Tausende EUR für Maßnahmen ausgegeben, die bekanntermaßen keine nachhaltige Wirkung haben und von vorneherein zum Scheitern verurteilt waren. Im Übrigen tendiert die Stadt Köln dazu, das Konzept von Privatpersonen finanzieren und umsetzen zu lassen, um die Verantwortung von sich abzuwälzen. Darüber hinaus unterrichtet die Kölner Stadtverwaltung die Bürger mit Falschaussagen zu dem Stadttaubenkonzept und verbreitet die fachlich inkompetente Behauptung, dass durch Aushungern der Stadttauben sich deren Anzahl verringern würde. Steht es einem Amtsveterinär, der einen Diensteid geleistet hat, eigentlich an, gegen das mittlerweile in das Grundgesetz aufgenommene Tierschutzgesetz zu verstoßen und das qualvolle Verhungern von Wirbeltieren anzuordnen? Jeder Zoologe weiß, dass Stadttauben Kulturfolger sind und sich – im Gegensatz zu den baumbewohnenden Ringeltauben – nicht selbst ernähren können, sondern auf Fütterung oder das Suchen von Abfällen angewiesen sind. Die Aushungerungsmaßnahmen fördern, nebenbei bemerkt, auch eine Verrohung von Kindern und Jugendlichen gegenüber Tieren und der Umwelt.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass eine Blockade seitens des Veterinäramtes gegen das Stadttaubenkonzept vorliegt, die einerseits von einer persönlichen Animosität gegenüber Tierschützern, andererseits durch fachliche Unkenntnis gesteuert wird. Eine tierschutzgerechte Taubenverminderung funktioniert aber nur mit dem Gesamtkonzept: Taubenschläge, kontrollierte Futterplätze, Austausch der Eier gegen Attrappen und gegebenenfalls die Ausgabe der Taubenpille. Vermehrungen kann man nur mit biologischen Mitteln in den Griff bekommen. Es ist bedauerlich, dass das Veterinäramt nicht in der Lage ist, diese wissenschaftlichen Erkenntnisse wahrzunehmen.
Für weitere Auskünfte steht Frau Hannelore Thomas Tel. 0221-55402920 oder per Email:







