(openPR) Gericht: Hohe Heizkosten kein Mangel der Mieträume!
Ungewöhnlich hohe Heizkosten können nur dann als Mangel der Mieträume angesehen werden, wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen. Ob ein solcher Fehler vorliegt, ist nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizung zu beurteilen. Der Vermieter ist i.d.R. nicht dazu verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten Stand zu halten, so das Kammergericht Berlin in einem Urteil.
Wie der Anwalt-Suchservice (www.anwalt-suchservice.de) berichtet, hatte ein Mieter die Miete gemindert, weil er der Meinung war, dass das Leitungsnetz auf dem Grundstück des mit Fernwärme beheizten Hauses veraltet und mangelhaft isoliert sei, wodurch die Heizung verlustreich arbeite. Die Leitungsverluste führten zu einer Erhöhung der Heizkosten von über 30 Prozent, so der Mieter. Der Vermieter wollte die Minderung nicht gelten lassen und bestand auf Zahlung der vollen Miete. Der Fall ging daraufhin vor Gericht, und das KG Berlin entschied wie folgt (Urt. v. 28.04.2008 - 12 U 6/07):
Ein Minderungsrecht hätte der Mieter nur, wenn die Räume einen Mangel aufwiesen, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch in einem nicht unerheblichen Umfang aufheben würde. Das sei hier aber nicht der Fall. Die Behauptung, das Leitungsnetz sei „veraltet und mangelhaft isoliert”, reiche nicht aus, um einen Mangel zu begründen, so die Richter. Die Heizungsanlage sei unstreitig in der Lage, die Mieträume ausreichend mit Wärme zu versorgen. Die Tatsache, dass die Heizung relativ verlustreich arbeite, gebe dem Mieter noch kein Minderungsrecht.
Hohe Heizkosten stellten als solche noch keinen Mangel der Mietsache dar. Nur wenn sie auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhten, könne ein Mangel vorliegen. Ob dies der Fall sei, so das Gericht, sei aber nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen. Dass die Heizungsanlage diesem Stand nicht entsprochen habe, sei hier nicht ersichtlich. Der Vermieter sei auch nicht dazu verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten technischen Stand zu halten.
Dass die Heizungsanlage im Vergleich zu den Anlagen vergleichbarer Objekte besonders unwirtschaftlich arbeite, habe der Mieter selbst nicht dargelegt. Seinem Vortrag sei lediglich zu entnehmen, dass die Anlage wirtschaftlicher arbeiten könnte, wenn die Leitungsverluste nicht aufträten. Leitungsverluste seien aber bei Fernwärmeheizungen systemimmanent; sie stellten den größten Nachteil dieser Beheizungsart dar und ließen sich nie vollständig vermeiden.




