(openPR) BERLIN. Zu der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die Enteignung von Grundstücken ehemaliger DDR-Bürger nach der Wiedervereinigung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer :
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausdrücklich. Mit dieser Entscheidung widerfährt deutschen Bürgern Gerechtigkeit, die die Enteignung von Immobilien, die aus der so genannten Bodenreform nach 1945 stammten und von der DDR an Neubauern verteilt worden waren, bisher ohne Entschädigung hinnehmen mussten, weil sie nicht oder nicht mehr in der Land-, Forst- oder Nahrungsmittelwirtschaft tätig waren.
Damit wird der Schutz des Eigentums, der für unsere Rechtsordnung von überragender Bedeutung ist, wieder hergestellt. Enteignung ohne Entschädigung ist der deutschen Rechtsordnung fremd. Insofern ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs uneingeschränkt richtig.








