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Europäischer Gerichtshof stärkt Staatliches Wettmonopol

11.09.2009 • 09:52 Uhr • Sport

(openPR) LandesSportBund NRW begrüßt Urteil zugunsten des Sports

„Nur die Förderung durch WestLotto ermöglicht in Nordrhein-Westfalen, dass der Sport seine vielfältigen sozialen, gesellschaftspolitischen und gesellschaftsrelevanten Aufgaben erfüllen kann. Nur das Staatsmonopol garantiert kontrolliertes, auch in Bezug auf Spielsucht verantwortungsvolles Glücksspiel. Wir begrüßen jede Entscheidung, die für den Sport in NRW positiv ist“, kommentierte Walter Schneeloch, Präsident des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen, die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Dort wurde zugunsten des portugiesischen staatlichen Wettmonopols gegen die Interessen eines österreichischen Wettanbieters entschieden. Grundtenor der Entscheidung war, dass staatliche Monopole bei Glücksspielen grundsätzlich zulässig sind. In Deutschland bilden ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der 2008 geschlossene Staatsvertrag der 16 Bundesländer die Grundlage für die Stärkung des Staatlichen Wettmonopols.

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