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EuGH & "Placanica" - Kommentar von Rechtsanwalt und Experte Michael Terhaag, LL.M. zu Thema Sportwettenrecht

09.03.200716:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: EuGH & "Placanica" - Kommentar von Rechtsanwalt und Experte Michael Terhaag, LL.M. zu Thema Sportwettenrecht
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Düsseldorf)
Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. (Düsseldorf)

(openPR) EuGH entscheidet mit "Placanica" aktuellen Grundsatzfall zum Thema Sportwetten-Vermittlung in Europa
- Das Glückspielmonopol in Deutschland bröckelt - Europäischer Gerichtshof hält Glückspielmonopol für europarechtswirig!



Die Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer beschloss im Dezember 2006 noch schnell den Entwurf des neuen Lotteriestaatsvertrages. Einmal mehr der Versuch das Monopol auf Glückspiel in Deutschland in Stein zu meisseln. Viele Experten teilen hierbei unsere Einschätzung, dass diese Regelungen zum einen in krassem Widerspruch zu geltendem Europarecht stehen, zum anderen aber auch kaum durch das Grundgesetz gedeckt sein dürften.

Wie an dieser Stelle bereits zahlreich diskutiert, geht es bei der Problematik immer noch maßgeblich um die europäische Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und eine entsprechende Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG).

Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein seine Zustimmung zum Staatsvertrag verweigert, weil man dort offensichtlich auch Bedenken gegen die europarechtliche Zulässigkeit und damit den Fortbestand des deutschen Glückspielmonopols hatte. Grund für das Zögern der Norddeutschen waren die kurzfrsitig anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Thematik Sportwetten in Europa. Eine absolut nachvollziehbare und nicht nur im nachhinein völlig richtige Entscheidung.

Nunmehr sind die ersten dieser Entscheidungen ergangen. Der EuGH in Luxemburg hat heute endlich in der seit langem erwarteten Placanica-Sache (Akt.Z.: C-338/04) entschieden.
Ausgangsfall hierbei war zwar, wie bereits seinerzeit 2003 in der Angelegenheit Gambelli ( http://www.aufrecht.de/2503.html ), eine Rechtssache aus Italien, die hierin diskutierten und entschiedenen allgemeinen Grundsätze, dürften jedoch ohne Weiteres auf Deutschland übertragbar sein. Gegenstand der Sache Placanica ist die Frage der Niederlassungsfreiheit und des freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in ganz Europa und dies insbesondere im Hinblick auf das Angebot und die Vermittlung von Sportwetten.

Zur Überprüfung standen strafrechtliche Maßnahmen gegen die Tätigkeit mehrer Sportwettenvermittlers, der Verträge über Sportwetten aus Italien an den britischen Buchmacher Stanleybet vermittelt hat. Da Stanleybet nur in England lizenziert ist, drohte die italienische Justiz den Betroffenen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren. Mit einersolchen Strafe müssen die Betroffenen nun nicht mehr rechnen.

Die Richter des EuGH erklärten heute das staatliche Glückspielmonopol in Italien für EU-rechtswidrig. Die Richter vertreten die Auffassung dass auch private Anbieter von Wetten bei der Vergabe von Konzessionen zugelassen werden müssen und europäische Wettanbieter ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten dürfen.

Die genauen Urteilsgründe liegen hier mittlerweile im Volltext (vgl. www.aufrecht.de/5212.html) vor. Sie müssen genau geprüft werden und die konkreten Auswirkungen sind abschließend noch gar nicht absehbar. Eines ist jedoch sicher: Es wird ein ordentlicher Ruck durch die europäische und insbesondere auch deutsche Glückspiel- und Sportwettbranche gehen. Wenn die strafrechtliche Verfolgung eines italienischer Sportwettenexperten, der Sportwetten nach Großbritanien vermittelt, europarechtswidrig ist, muss dies ohne Weiteres auch für Deutschland ansässige Vermittler, die etwa nach Österreich, Tschechien oder Gibraltar vermitteln, gelten. Die fehledne Strafbarkeit wird sich unweigerlich auch auf die verwaltungsrechtliche Beurteilung auswirken.
Auch die Einführung privater Konzessionen in Deutschland ist damit alles andere als ausgeschlossen, da der Gerichtshof ausdrücklich die grundsätzliche Möglichkeit der kontrollierten Zulassung privater Anbieter in Erwägung zieht.

Dass diese Entscheidung wesentlichen Einfluss auf die deutsche Sportwettbranche haben wird, kann nicht ernsthaft bezweifelt werden (auch wenn dies teilweise trotzdem geschieht). Der Staatsvertrag der Bundesländer kann in der aktuellen Form damit wohl wirklich "in die Tonne". Eigentlich ist es nur eine Frage der Zeit, wann das staatliche Wettmonopol auch in Deutschland fällt und für ganz Europa Chancengleichheit geschaffen wird.

Als Ansprechpartner für rechtliche Beratung und Presseanfragen zum Urteil steht Ihnen hier bei uns Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M. zur Verfügung, www.aufrecht.de.


Rechtsanwalt Michael Terhaag, LL.M.

Terhaag & Partner
stresemannstraße 26 – 40210 düsseldorf
telefon: (0211) 16 888 600 – telefax: (0211) 16 888 601
www.aufrecht.deE-Mail
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