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FUNKE: Menschenrechte dürfen nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) BERLIN. Zur heutigen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über Klagen von Familien und Firmen, die zwischen 1945 und 1949 unter sowjetischer Besatzung ihren Grund und Boden verloren haben, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, RAINER :

Die FDP als Rechtsstaats- und damit Eigentumspartei verfolgt die heutige Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit großer Aufmerksamkeit und Offenheit. Die FDP-Bundestagsfraktion hat großes Verständnis dafür, dass beide Opfergruppen, die Neubauern, deren Fall letzte Woche vom Gerichtshof entschieden worden ist, und die zwischen 1945 und 1949 Enteigneten den Verlust von Grund und Boden als großes Unrecht empfinden. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass der Straßburger Gerichtshof Selbstbewusstsein zeigt und sich nicht scheut, deutsche Urteile auf ihre Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überprüfen. Das ist zugleich ein großer Erfolg für die Menschenrechtspolitik und ein Durchbruch für die Menschenrechtskonvention, die in ihren Anfangsjahren ein Mauerblümchendasein führte und heute ein Stück europäischer Rechtskultur darstellt. Es ist außerordentlich erfreulich, dass die Menschenrechtskonventi! on Eingang gefunden hat auch in die juristische Praxis. In der Sache ist darauf hinzuweisen, dass Menschenrechtsfragen Gerechtigkeitsfragen sind. Der Schutz des Eigentums ist zu wichtig, als dass er unter fiskalischen Gesichtspunkten abgehandelt wird. Menschenrechte sind unteilbar. Sie dürfen nicht unter Haushaltsvorbehalt stehen.

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