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Beitragssatzsicherungsgesetz schützt nicht vor neuen Beitragssatzerhöhungen - Qualität der medizinis

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Beitragssatzsicherungsgesetz schützt nicht vor neuen Beitragssatzerhöhungen

Qualität der medizinischen Versorgung wird gefährdet

12. November 2002

Mit Blick auf das Ergebnis der heutigen Öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Beitragssatzsicherungsgesetzes erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB:



Das Fazit nach der heutigen öffentlichen Anhörung lautet: Im nächsten Jahr drohen trotz Beitragssatzsicherungsgesetz höhere Beiträge, von einer Senkung der Lohnnebenkosten keine Spur. Das Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung zu fördern, wird durch Nullrunden konterkariert. Die Qualität der medizinischen Versorgung wird gefährdet. Das ohnehin psychisch und physisch hoch angespannte Pflege- und Krankenhauspersonal soll die Einsparung erbringen. Der Ärztemangel in den neuen Ländern wird verschärft, die vorgesehene Honorarverbesserung für die Ärzte in den neuen Ländern bleibt auf der Strecke. Die Suppe auslöffeln müssen Patienten und Versicherte.

Das Beitragssatzsicherungsgesetz wird sein Ziel nicht erreichen. Auch im nächsten Jahr werden Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. Allein bei der AOK müssen 25 % der Mitglieder mit Beitragssatzanhebungen im nächsten Jahr rechnen. Auch bei den Betriebskrankenkassen werden weitere Beitragssatzanhebungen nicht ausgeschlossen.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen gehen davon aus, dass das von der Bundesregierung mit 3,01 Mrd. Euro angegebene Einsparvolumen auf wackligen Füßen steht. Allein durch das Hartz-Konzept drohen den gesetzlichen Kassen Belastungen in Höhe von 900 Mio. bis 1,5 Mrd. Euro. Hinzu kommen 200 Mio. Euro durch die Anhebung der Mehrwertsteuer bei zahntechnischen Leistungen. Ungewiss ist auch, wie sich die Ausnahmeregelung zugunsten der Krankenhäuser auf das Einsparziel auswirkt. Wenn Krankenhäuser in großem Umfang mit dem neuen Vergütungssystem zum 1. Januar 2003 beginnen wollen, stellt dies das angestrebte Einsparziel massiv in Frage.

Dies zeigt deutlich, dass Nullrunden für die GKV nichts bringen. Im Gegenteil: sie schaden letztlich den Patienten, weil sie die Versorgungsqualität gefährden. Allein im Krankenhausbereich müssen nach Angaben des Deutschen Pflegerates 10 % der Stellen abgebaut werden. Auch Ärzte, Krankenhäuser, Zahntechniker und Zahnärzte haben auf die arbeitsmarktpolitischen Folgen des Gesetzentwurfes hingewiesen. Das Ziel der Bundesregierung, die Beschäftigung zu fördern, wird im Gesundheitssektor aufgegeben.

Insbesondere in den neuen Ländern ist die ambulante flächendeckende Versorgung durch die Nullrunde gefährdet. Die zur Beseitigung des Ärztemangels im Wohnortprinzip vorgesehene Honorarverbesserung der Ärzte in den neuen Ländern wird faktisch außer Kraft gesetzt. Denn die Honorarverbesserung kann nur dann erfolgen, wenn an anderer Stelle das Geld hierfür eingespart wird. Bei Nullrunden in der ambulanten ärztlichen Versorgung und im Krankenhaus und Rabatten im Arzneimittelsektor sind aber sämtliche Einsparreserven aufgebraucht.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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