(openPR) Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.
begrüßt im Grundsatz die Initiative des Datenschutzgipfels um den
Innenminister Schäuble, wonach die Vorgaben für die Verwendung von personenbezogenen Daten verschärft werden sollen.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Missbrauch von persönlichen Daten stärker bestraft werden soll. Der Berufsverband weist seit Jahren darauf hin, dass die bestehenden Sanktionen nicht ausreichen, um Datenverwender zu einem gesetzeskonformen Verhalten zu bewegen. Die Datenschutzpraxis zeigt, dass zahlreiche Unternehmen den Aufwand für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen mit den möglichen Kosten für deren Nichteinhaltung vergleichen und sich aufgrund der zu geringen Strafgelder und des geringen Verfolgungsrisikos gegen die Umsetzung von Datenschutzanforderungen entscheiden. Der BvD fordert hier eine deutliche Ausweitung der Bußgeldhöhen und der Ordnungswidrigkeitstatbestände.
Allerdings lösen gesetzliche Einschränkungen der Datenverwendung, wie sie für den Adresshandel geplant sind, nicht die Grundprobleme im Datenschutz. Solange die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nicht ausreichend kontrolliert und überprüft werden kann, bleiben gesetzliche Verwendungsbeschränkungen, wie jetzt auf dem Datenschutzgipfel beschlossen, nur politischer Aktionismus.
Der BvD fordert, den einzig wirksamen Datenschutzbaustein und die beste Datenschutzkontrolle zu stärken – und das ist der betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte. Wer nur auf die Stärkung der Aufsichtsbehörden schaut, wie es der Bundesdatenschutzbeauftragte berechtigterweise verlangt, fordert letztlich einen Ausbau der Bürokratie im Unternehmensalltag und drückt dem Datenschutz den Stempel eines bürokratischen Unternehmenshemmnisses auf: In Datenschutz-Angelegenheiten müssten Unternehmen sich dann verstärkt mit Behörden auseinandersetzen.
Dies wird dem Grundanliegen des Datenschutzes nicht gerecht. Stattdessen muss die betriebliche Eigenkontrolle durch bessere und wirkungsvollere Datenschutzbeauftragte umgesetzt werden.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) fordert
hierzu
- eine deutliche Prüfungskompetenz für den betrieblichen und
behördlichen Datenschutzbeauftragten
- stärkere Informations- und Einsichtsrechte für Datenschutzbeauftragte
- Eingangsvoraussetzungen für die Qualifizierung zum Datenschutzbeauftragten
- die Unwirksamkeit der Bestellung von unqualifizierten Personen zum
Datenschutzbeauftragten
- eine Veröffentlichungspflicht für betriebliche Datenschutzberichte
- eine Meldepflicht der Unternehmen an ihre zuständige Aufsichtsbehörde
mit Angaben zum Namen und der Qualifikation ihres Datenschutzbeauftragten
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Diese Pressemitteilung im Internet:
https://www.bvdnet.de/pressemitteilungen/2008/9/8