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Beim Anlegerschutz mit Augenmass vorgehen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Finanzplatz Deutschland stärken

12. März 2004 - Zum gestern vorgelegten Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums für das geplante Anlegerschutzverbesserungsgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Michael Meister MdB und der zuständige Berichterstatter Stefan Müller MdB:

Die Verbesserung des Anlegerschutzes ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein wichtiges Anliegen, das von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nachdrücklich unterstützt wird.

Bei der Weiterentwicklung des Anlegerschutzes muss aber mit Augenmaß vorgegangen werden. Schließlich sind es die Anleger, die am Ende die Kosten für mehr Bürokratie und Schutzmechanismen zu tragen haben. Mehr Bürokratie ist immer mit weiteren Kostensteigerungen verbunden. Damit ist weder dem Anleger, noch der deutschen Finanzwirtschaft geholfen.

Der Diskussionsentwurf zum geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetz sieht eine Ausweitung der Melde- und Anzeigevorschriften für die Finanzwirtschaft vor. Bei begründetem Verdacht auf Insiderhandel sollen beruflich in der Finanzwirtschaft Tätige künftig verpflichtet sein, unverzüglich die zuständigen Behörden zu informieren. Damit werden einmal mehr die Geldinstitute zum Erfüllungsgehilfen für staatliche Aufgaben gemacht. Dieser Trend verursacht bereits heute erhebliche Kosten und hat sich im europäischen Vergleich zu einem Standortnachteil für die deutsche Finanzdienstleistungsbranche entwickelt.

In der weiteren Beratung der Vorschläge muss sehr genau darauf geachtet werden, dass der deutschen Finanzwirtschaft durch die Umsetzung der EU-Marktmiss-brauchsrichtlinie keine weiteren Wettbewerbsnachteile entstehen. Eine deutsche Umsetzung, die über die europäischen Regelungen hinausgeht, ist deshalb mit großer Skepsis zu betrachten.

Vor allem muss bei der weiteren Diskussion des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes im Auge behalten werden, wie die anderen EU-Mitglieder bei der Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie verfahren. Nationale Spielräume bei der Umsetzung der Richtlinie müssen im Sinne der deutschen Anleger und der Finanzwirtschaft genutzt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin für die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland ein. Einer konstruktiven Diskussion werden wir uns daher nicht verschließen.

 

Autor(en): Dr. Michael Meister, Stefan Müller

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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